‚Geschlecht‘ als Auslegungssache

Rezension von Anson Koch-Rein

Laura Adamietz:

Geschlecht als Erwartung.

Das Geschlechtsdiskriminierungsverbot als Recht gegen Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität.

Baden-Baden: Nomos Verlag 2011.

288 Seiten, ISBN 978-3-8329-6628-7, € 64,00

Abstract: Laura Adamietz präsentiert in ihrer Dissertation eine präzise Analyse deutschen und internationalen Antidiskriminierungsrechts und bestehender Rechtsprechung in Sachen Geschlecht, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Verbunden wird dies mit einem – nicht nur für ein juristisches Publikum lohnenden – Überblick über einschlägige, aber in der gängigen Rechtsauslegung unzureichend berücksichtigte geschlechterwissenschaftliche Erkenntnisse. Auf dieser Grundlage entwickelt die Autorin eine Auslegung des antidiskriminierungsrechtlichen Begriffs ‚Geschlecht‘ als „Geschlecht als Erwartung“, wodurch dieser gleichzeitig Komplexität und Anwendbarkeit gewinnt. Die Verbindung von theoretischer Sorgfalt, interdisziplinärer Perspektive und Lösungsorientierung ist ein zentrales Verdienst dieses Buches.

Zum internationalen Coming Out Tag am 11. Oktober veröffentlichte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im letzten Jahr eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Schulen als sicherer Ort für lesbische, schwule und transidente Jugendliche“, in der es unter anderem hieß: Christine Lüders „bekräftigte ihre Forderung, gesetzliche Ungleichbehandlungen endlich komplett zu beenden und das Merkmal sexuelle Identität im Artikel 3 der Verfassung zu verankern. ‚Jedes Schulkind, das unsere Verfassung das erste Mal liest, muss verstehen: Diskriminierung von Lesben, Schwulen und transidenten Menschen steht den Werten unseres Landes genauso entgegen wie Rassismus, die Diskriminierung von Frauen oder von Behinderten.‘“ In diesem Verständnis sind sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität vereint unter einem Begriff von ‚sexueller Identität‘ – und beide bisher nicht vom Anwendungsbereich des bestehenden Merkmalskatalogs von Artikel 3 erfasst.

Neuer Blick auf das Diskriminierungsverbot

Dass dies nicht so gesehen werden muss, ja sogar dezidiert anders gesehen werden sollte, argumentiert Laura Adamietz in ihrer Dissertation, in deren Zentrum die „Frage eines Schutzes von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität über das Verbot von Diskriminierung wegen des Geschlechts“ (S. 48) steht. Da sich eine Definition von ‚Geschlecht‘ als Rechtsbegriff so gut wie nie findet, geht sie davon aus, dass Grundannahmen und Vorverständnisse, die in seine Auslegung eingehen, als selbstverständlich betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund entfaltet sie ihre Analyse dieser Grundannahmen, die Kritik an der Widersprüchlichkeit dieser Auslegungen und den Lösungsvorschlag ihrer Arbeit.

Das Buch beginnt mit einer Bestandsaufnahme bestehender einschlägiger Normtexte und Rechtsprechung auf völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Ebene. In einem anschließenden Überblick über Erkenntnisse der Geschlechterforschung widmet sich Adamietz nicht nur der Suche nach „Impulsen für einen differenzierteren Umgang mit sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ (S. 62), sondern der Infragestellung von Zweigeschlechtlichkeit insgesamt. Sodann wendet sie diese Erkenntnisse auf eine Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und der dort stattfindenden Konstruktion von ‚Geschlecht‘ in Entscheidungen zu den Themen ‚Transsexualität‘, ‚Homosexualität‘ und ‚klassische‘ Geschlechtsdiskriminierung an. Die Autorin bemerkt dabei das weitgehende Fehlen „gerichtlicher Auseinandersetzungen mit der antidiskriminierungsrechtlichen Dimension von Intersex“ (S. 47), so dass ihre diesbezüglichen Betrachtungen nur außerhalb der Rechtsprechungsanalyse Eingang in die Arbeit finden können.

Im Ergebnis demonstriert Adamietz „Beispiele für die Tücken eines binären und biologistischen Geschlechterkonzepts“ auch in aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (S. 217). Es zeigt sich dabei, dass die Erweiterungen, die das Geschlechterkonzept des BVerfG in seinen Transsexualitätsentscheidungen erfahren hat, keine Übertragung auf die Auslegung von ‚Geschlecht‘ in Artikel 3 finden. Stattdessen wird der Schutz von Geschlechtsidentität bisher nur freiheitsrechtlich und nicht gleichheitsrechtlich gedacht. Dagegen setzt die Autorin die Entwicklung eines Geschlechtsbegriffs, nämlich „Geschlecht als Erwartung“, der „bisher vorgenommene – bewusste oder unbewusste – Ausschlüsse vermeidet und so dem Sinn und Zweck eines Geschlechtsdiskriminierungsverbotes Geltung verschafft“ (S. 16).

Geschlecht als Erwartung

Aus den Befunden ihrer Analyse folgert Adamietz, dass dem Antidiskriminierungsmerkmal Geschlecht mit einer Auslegung von „Geschlecht als Erwartung“ eine neue Kontur zu verleihen ist: „Wird Geschlecht als Erwartung gefasst und damit der Gedanke aufgegeben, dass es eine eindeutige, unfehlbare Einteilung in zwei Geschlechtsgruppen geben könne, so können an die Geschlechtszugehörigkeit keine relevanten Rechtsfolgen mehr geknüpft werden“ (S. 259 f.). Die Formel „Geschlecht als Erwartung“ wird im letzten Kapitel auf seine systematische Stimmigkeit innerhalb des grundgesetzlichen Normkontextes getestet. Insbesondere weist die Autorin darauf hin, dass die herrschende Grundgesetzauslegung mit ‚Rasse‘ bereits ein Diskriminierungsmerkmal kennt, das als auf Zuschreibungen basierend verstanden wird. In der von ihr vorgestellten Auslegung lassen es Geschlechtsdiskriminierungsverbote somit nicht zu, „Erwartungen an Menschen wegen ihrer vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer vermeintlichen Geschlechtsgruppe zu stellen und Enttäuschungen dieser Erwartungen zu sanktionieren. Davon sind Diskriminierungen, die auf der Manifestation einer bestimmten Geschlechtsidentität oder einer bestimmten sexuellen Orientierung und damit einer von der Norm abweichenden Geschlechtlichkeit beruhen, mit erfasst“ (S. 271).

Die Autorin versteht es als ein wichtiges Anliegen, die komplexe Analyse zum Schluss auf einen anwendungsorientierten Lösungsansatz zu verdichten, der den Diskriminierungsschutz für Geschlecht in all seiner Vielfalt verbessert und dabei sowohl Geschlechterforschung als auch die Anliegen „des Rechts (und seiner Anwender_innen)“ (S. 253) ernst nimmt. Mit der Formel „Geschlecht als Erwartung“ wird Rechtsanwendenden eine gangbare und konsequentere Alternative zum vermeintlich leicht abgrenzbaren, biologisch und binär gedachten Geschlechtsverständnis geliefert.

Fazit

Das vorliegende Buch demonstriert auf vorbildliche Weise, wie in einer rechtswissenschaftlichen Analyse, in der Geschlechtervielfalt und Heteronormativitätskritik ernst genommen und zu Ausgangspunkten gemacht werden, eine konsequente Neuauslegung von ‚Geschlecht‘ als gleichheitsrechtlichem Begriff vorgestellt werden kann – anstatt einfach einen Diskriminierungsmerkmalskatalog identitätslogisch zu erweitern. Gerade auf grundrechtlicher Ebene, wo so oft zentrale Fragen von Gerechtigkeit in universalistischer und schwer reformierbarer Sprache verhandelt werden, ist die Präsentation einer systematisch sinnvollen und lebenswirklichkeitsadäquaten Auslegung ihrer Begriffe von enormer Bedeutung. Der antidiskriminierungsrechtliche Begriff ‚Geschlecht‘ gewinnt in Adamietz’ Verständnis von „Geschlecht als Erwartung“ gleichzeitig Komplexität und Anwendbarkeit. Dies ist besonders verdienstvoll, da Geschlechtertheorie und Rechtspraxis oft als angeblich unvereinbar gegeneinander ausgespielt werden. Damit ist dieses Buch ein wichtiger und, wie nicht zuletzt die Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, außerordentlich zeitgemäßer Beitrag für Geschlechterstudien, Rechtswissenschaft und Rechtspraxis.

URN urn:nbn:de:0114-qn:1000:2

Anson Koch-Rein, M.A.

Emory University Atlanta

PhD Candidate, Graduate Institute of the Liberal Arts

Homepage: http://ansonkochrein.wordpress.com/

E-Mail: akochre@emory.edu

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