Geschlecht und Kriminalität: Zur kriminologischen Diskussion der Frauenkriminalität

Gabriele Schmölzer

Frauen sind weniger straffällig – so das vorherrschende Bild über Frauenkriminalität in der Öffentlichkeit. Betrachtet man allerdings statistische Grundaussagen unter dem Gesichtspunkt „Geschlecht und Kriminalität“, so fällt auf, dass in den letzten Jahren die Zahl der weiblichen Tatverdächtigen deutlich angestiegen ist. In der Gesamtschau ergibt sich nach wie vor eine erheblich stärkere Tatbelastung der Männer. Alarmierend ist jedoch die Tatverdächtigenbelastung bei weiblichen Jugendlichen. Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang auch die Zuwächse bei den Verurteilungsziffern von männlichen und weiblichen Jugendlichen. Der Überblick über die Erklärungsversuche zur Frauenkriminalität zeigt, dass dieser kriminologische Forschungszweig noch in den Kinderschuhen steckt. Die historische Entwicklung der Kriminalitätstheorien und die Skizzierung der favorisierten Erklärungsansätze verdeutlichen die zeitbedingten und oftmals vorurteilsbehafteten Versuche, das Phänomen „Frauenkriminalität“ erklären zu wollen. Die Frage nach Unterschieden zwischen der Kriminalität von Männern und Frauen ist, wägt man die Erklärungsversuche sorgfältig ab, bislang noch weitgehend ungeklärt.

Sind Frauen deutlich weniger straffällig als Männer?

„Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, spielen Frauen in der Kriminalität nur eine untergeordnete Rolle. Von den 759 700 Verurteilten im früheren Bundesgebiet und Berlin des Jahres 1999 war nur jede sechste[1] (127 200) eine Frau. Kriminell auffällig werden bei Frauen wie bei Männern vor allem die Jüngeren. 26% der verurteilten Frauen waren 1999 jünger als 25 Jahre und 42% jünger als 30 Jahre. Ein bei Frauen häufiges Delikt ist der so genannte einfache Diebstahl. 1999 mussten sich deswegen 30% der weiblichen Verurteilten vor Gericht verantworten. Deutlich unterschiedlich war demgegenüber der Frauenanteil bei schweren Deliktformen. Nur 8% der straffälligen Frauen wurden wegen Körperverletzungsdelikten und nur 7% wegen Raubdelikten verurteilt.

Weil Frauen weniger und leichtere Straftaten begehen als Männer, werden Frauen nur relativ selten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Bedeutsam ist auch, dass straffällig gewordene Frauen ein geringeres Rückfallrisiko und eine günstigere Sozialprognose als Männer aufweisen. Von den 60 800 Personen, die sich am 31. März 2000 im deutschen Strafvollzug befanden, waren nur 4% (knapp 2400) Frauen.“[2][3]

Solche und ähnliche, zum Teil statistisch zumindest unsauber aufbereitete Medienberichte[4] prägen – abgesehen von spektakulären Einzelfällen – das generelle Bild, das man sich in der Öffentlichkeit vom Gesamtphänomen „Frauenkriminalität“ macht, obwohl sich derartige statistische Aussagen[5] nur auf die bekannt gewordenen Fälle (Hellfeld) beziehen können und den Bereich des „Dunkelfeldes“[6] außer Acht lassen (müssen); erst an einer Gesamtheit wären letztendlich Theorien zu messen.[7] Jedoch ist auch auf den unterschiedlichen Aussageinhalt von Studien über selbstberichtete Delinquenz einerseits und offizielle Strafverfolgungsstatistiken andererseits einzugehen: Während erstere für aktuelle Veränderungen in der tatsächlich begangenen Kriminalität empfänglicher sind, beinhalten Kriminalstatistiken immer auch die gesamte Bandbreite der Handlungs- und Filtermöglichkeiten bzw. -funktionen des Strafverfolgungsapparates[8] – vom Faktor der Anzeigebereitschaft über die Aufklärungsquote bis hin zur konkreten Tätigkeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Die Dimension der Frauenkriminalität durch deren Anteil an der Gesamtkriminalität auszudrücken, ist weit verbreitet. Diese Quantifizierung eignet sich jedoch nur bedingt dafür, Entwicklungen aufzuzeigen, da eine Veränderung dieses Anteiles immer auch durch Verschiebungen im Bereich der Männerkriminalität (mit-)bedingt sein kann.[9] Im Folgenden sollen einige statistische Grundaussage zu Fragen von „Geschlecht und Kriminalität“ über den Zeitraum von 1993 bis einschließlich 2000 bzw. 2001[10] – insbesondere zur Entwicklung der Frauenkriminalität[11] – vorgenommen werden.

Tatverdächtige nach Geschlecht, Altersgruppen und Staatszugehörigkeit

Die absolute Gesamtzahl aller tatverdächtigen Personen (Abb. 1) betrug im gesamten deutschen Bundesgebiet im Jahre 2001 knapp 2,3 Millionen; davon waren 1,75 Millionen (77%) männlich und etwa 530.000 (23%) weiblich.[12] Die absoluten Zahlen männlicher wie weiblicher Tatverdächtiger insgesamt sind im Beobachtungszeitraum bis zum Kulminationspunkt im Jahr 1998 gestiegen und stagnieren in Folge nahezu. Der Gesamtzuwachs auf der Basis des Jahres 1993 beträgt 2001 für männliche Angezeigte knapp 9%, für weibliche über 20%; knapp 40% des Anstiegs der Zahl aller Tatverdächtigen ist somit auf den Anstieg bei weiblichen Tatverdächtigen zurückzuführen.

Abbildung 1: Tatverdächtige; 1993–2001; absolute Zahlen; männlich, weiblich
Abbildung 1: Tatverdächtige; 1993–2001; absolute Zahlen; männlich, weiblich

Von den 14- bis unter 18-jährigen jugendlichen Tatverdächtigen (Abb. 2) – nunmehr etwa 13% aller Tatverdächtigen – waren 2001 drei Viertel männlich und ein Viertel weiblich;

Abbildung 2: Entwicklung der Tatverdächtigen; 14 bis unter 18 Jahre; 1993–2001; absolute Zahlen; männlich, weiblich
Abbildung 2: Entwicklung der Tatverdächtigen; 14 bis unter 18 Jahre; 1993–2001; absolute Zahlen; männlich, weiblich

1993 waren diese Verhältniszahlen noch etwa vier Fünftel zu ein Fünftel. Die Gesamtzuwachsrate bei den männlichen jugendlichen Tatverdächtigen betrug knapp 40%, die der weiblichen 70%. Dahinter bleiben die ebenfalls ansteigenden Tatverdächtigenzahlen der 18- bis unter 21-jährigen (Heranwachsenden) mit etwa 15% Anstieg bei den Männern bzw. knapp 40% bei den Frauen zurück. In beiden Altersgruppen geht ein Drittel des Gesamtzuwachses der absoluten Zahlen „auf das Konto“ der Frauen.

Bei den Erwachsenen insgesamt, die etwa 70% aller Tatverdächtigen ausmachen, stagniert – insbesondere im Eckdatenvergleich – die Zahl der männlichen Tatverdächtigen beinahe, die der weiblichen hat bis 1998 um ein knappes Zehntel zugenommen, ist aber ab diesem Zeitpunkt in der Grundtendenz eher rückläufig. Die Zahl der Tatverdächtigen im Alter von 21 bis unter 25 (Jungerwachsene) hat sich auf dem Niveau der Jahre 1993 bzw. 1994 eingependelt. Etwas anders sieht es bei der Altersgruppe der 25- bis unter 40-Jährigen aus: Sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen zeigen die Zahlen seit Ende der 90er-Jahre eine deutlich rückläufige Tendenz. Zuvor ist allerdings nur bei den Frauen ein deutlicher Anstieg von über einem Zehntel zu konstatieren, sodass im Eckdatenvergleich einem Absinken der männlichen Tatverdächtigen von 25 bis unter 40 im Ausmaß von über 6% (noch immer) ein Anstieg der weiblichen von über 4% gegenübersteht. Die 40- bis unter 50-jährigen Tatverdächtigen – immerhin noch knapp ein Siebentel der männlichen wie weiblichen Tatverdächtigen insgesamt – haben von 1993 bis 2001 eine „geschlechtsneutrale“ Zunahme von etwa 30% erfahren. Aus den höheren Altersgruppen (50 bis unter 60, 60 und älter), deren Anteile an den Tatverdächtigen insgesamt – bei den Männern deutlich – unter 10% liegen, ist nur zu erwähnen, dass bei den weiblichen Tatverdächtigen, die 60 und älter sind, der Frauenanteil von über 40% im Jahr 1993 bis 2001 kontinuierlich auf knapp ein Drittel gesunken ist.

Insgesamt ergibt sich somit für eine gut 10%ige Gesamtsteigerung der absoluten Zahlen an Tatverdächtigen im Zeitraum von 1993 bis 2001, dass der relative Anstieg bei den weiblichen Tatverdächtigen mehr als doppelt so hoch war. Der Zuwachs entfällt zu knapp 40% auf Personen weiblichen Geschlechts; diese sind somit in absoluten Zahlen nicht überwiegend für das Ansteigen der Tatverdächtigen-Zahlen „verantwortlich“, jedoch im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen (nunmehr 23%) deutlich überproportional.

Was die Geschlechterverteilung in einzelnen Straftatenbereichen anlangt, kann im Umfang dieser Darstellung nur angeführt werden, dass der durchschnittliche Anteil weiblicher Tatverdächtiger im gesamten Beobachtungszeitraum nur bei Diebstahl ohne erschwerende Umstände (meist Ladendiebstahl) mit einem Frauenanteil von etwa einem Drittel sowie bei Betrug und Beleidigung mehr oder weniger deutlich überschritten wurde. Betrachtet man nur die Deliktsverteilung innerhalb der weiblichen Tatverdächtigen, fällt insbesondere wieder Diebstahl ohne erschwerende Umstände mit Abstand am stärksten ins Gewicht; dieser Anteil ist allerdings von knapp 50% auf unter 40% gesunken, während Betrug nunmehr bereits an die 20% ausmacht. Die absolute Gesamtzahl nichtdeutscher[13] Tatverdächtiger, die mittlerweile nur mehr ein Viertel aller Tatverdächtigen ausmacht, betrug im Jahr 2001 gut 560.000; davon waren etwa 450.000 männlich und über 110.000 weiblich; das entspricht grob einem Verhältnis von 80:20. Der Frauenanteil unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt somit etwas unter dem der deutschen Tatverdächtigen mit 24 %. Jedenfalls seit Ende der 90er-Jahre ist kontinuierlich eine fallende Tendenz der absoluten Zahlen nichtdeutscher Tatverdächtiger zu verzeichnen, wobei diese Entwicklung innerhalb der Gruppe der Nichtdeutschen durch die männlichen Tatverdächtigen geprägt ist; die weiblichen stagnieren in diesem Zeitraum nahezu.

Innerhalb der Altersgruppe der nichtdeutschen Jugendlichen war die Phase des Anstiegs der Tatverdächtigenzahlen in den 90er-Jahren stärker ausgeprägt als im Gesamtbild – insbesondere bei den etwa 20% weiblichen nichtdeutschen[14] – bis unter 18-Jährigen mit bis zu ca. 15%. Ein Rückgang ist aber seit einigen Jahren auch in diesem Bereich zu verzeichnen.

Deutlich gesunken ist die Zahl der männlichen nichtdeutschen heranwachsenden Tatverdächtigen im gesamten Beobachtungszeitraum, die der weiblichen hat eher stagniert. Dies gilt auch für die Jungerwachsenen.

Auch bei den erwachsenen Nichtdeutschen zeigt sich ein ähnliches Bild, nur dass der Rückgang bei den Männern nicht so stark ist wie in der Gruppe der Heranwachsenden und dass bei den Frauen in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre doch ein „Aufschwung“ zu verzeichnen war.

Ihr Anteil an der Gesamtzahl erwachsener nichtdeutscher Tatverdächtiger beträgt daher mittlerweile ein Fünftel.

Betrachtet man die Verteilung weiblicher Tatverdächtiger, so zeigt sich, dass von den insgesamt knapp 530.000 weiblichen Tatverdächtigen nach einem 1993 gegebenen Anteil von fast 28% 2001 nur mehr etwa 22% nichtdeutsche waren. Während die absoluten Zahlen deutscher weiblicher Tatverdächtiger bis zum Kulminationspunkt 1998 einen Zuwachs von knapp einem Drittel erfahren haben und seither etwa in diesem Bereich stagnieren, haben sich die der nichtdeutschen weiblichen Tatverdächtigen nahezu auf einem konstanten Niveau eingependelt.

Bei den weiblichen Erwachsenen, die 70% aller weiblichen Tatverdächtigen darstellen, sind seit Mitte der 90er-Jahre sowohl die absoluten Zahlen der deutschen wie der nichtdeutschen Tatverdächtigen kontinuierlich leicht angestiegen; ein Zuwachs von 10% wurde jedoch kaum überschritten. Eine steigende Tendenz zeigen zuletzt auch die Tatverdächtigen-Zahlen der nichtdeutschen weiblichen Jungerwachsenen.

Zusammenfassend ist in Bezug auf nichtdeutsche Tatverdächtige festzustellen, dass der Frauenanteil in dieser Gruppe mit 20% etwas unter dem der deutschen Tatverdächtigen (24%) liegt. Jedenfalls seit Ende der 90er-Jahre ist kontinuierlich eine fallende Tendenz der absoluten Zahlen nichtdeutscher Tatverdächtiger zu verzeichnen, wobei diese Entwicklung einerseits durch die männlichen nichtdeutschen Tatverdächtigen geprägt ist, andererseits durch die weiblichen deutschen Tatverdächtigen: Diese weisen bei den Jugendlichen und Heranwachsenden bemerkenswerte Steigerungsraten der absoluten Tatverdächtigenzahlen auf und zeigen im quantitativ bedeutsamen Feld der Erwachsenen ebenfalls einen – wenn auch deutlich geringeren, aber kontinuierlichen – Zuwachs.

Tatverdächtigenbelastungszahlen als weitere Indikatoren

Die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung spiegeln die Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) wider. Dies ist die Zahl der Tatverdächtigen bezogen auf je 100.000 Einwohner der entsprechenden Bevölkerungsgruppe (ohne Kinder unter acht Jahren). Da laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) „reelle Tatverdächtigenbelastungszahlen für die nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht errechnet werden können“, weist diese ab dem Jahr 1995 nur mehr Tatverdächtigenbelastungszahlen für Deutsche aus. Somit ändert sich für die gegenständliche Betrachtung das Basisjahr.

Die Tatverdächtigenbelastungszahl in Bezug auf deutsche Tatverdächtige insgesamt[15] lag 2001 knapp unter 2.500; auf 100.000 weibliche Einwohner entfielen etwa 1.150, auf 100.000 männliche ca. 3.900 Tatverdächtige. Dies bedeutet, dass die Kriminalitätsbelastung der deutschen Männer im Bereich der Tatverdächtigen annähernd dreieinhalb Mal so hoch ist wie die der Frauen. Die im Beobachtungszeitraum (1995–2001) relativ rasch um fast 10% (Männer) bzw. bis zu 15% (Frauen) angestiegenen Tatverdächtigenbelastungszahlen haben sich auf diesem Niveau eingependelt. Diese Entwicklung ist dem Grunde nach auch für die Tatverdächtigenbelastungszahl der Jugendlichen festzustellen, allerdings mit dem Unterschied, dass die Belastungszahl der weiblichen Jugendlichen Ende der 90er- Jahre um ein Viertel zugenommen hat und nun auf einer Zuwachsrate von einem Fünftel in Relation zum Basisjahr stagniert. Das Geschlechterverhältnis der Tatverdächtigenbelastungszahlen in dieser Altersgruppe liegt auch deutlich unter 1:3. Die Kriminalitätsbelastung der Jugendlichen ist allerdings bei der männlichen Gruppe mehr als drei Mal, bei der weiblichen mehr als vier Mal so hoch wie in den entsprechenden Geschlechtsgruppen der Erwachsenen.

Bei den Heranwachsenden trifft eine so starke Belastung nur auf die Männer zu; die weiblichen Heranwachsenden sind „nur“ zweieinhalb Mal so stark belastet wie die deutschen Frauen insgesamt. Auch bei den Heranwachsenden ist ein Ansteigen der Tatverdächtigenbelastungszahlen zu verzeichnen: kontinuierlich und etwas stärker als bei den Jugendlichen. Der Zuwachs beträgt bei den männlichen Heranwachsenden 15%, bei den weiblichen mehr als ein Viertel.

Um ein Fünftel unter den „Durchschnittswerten“ liegen die Tatverdächtigenbelastungszahlen der Erwachsenen; das Geschlechterverhältnis liegt aber auch in dieser Gruppe bei 1:3,5 und die Steigerung bewegt sich bei Männern wie Frauen um die 5%. Ein ganz anderes Bild zeigt sich in der Gruppe der Jungerwachsenen: Ihre Kriminalitätsbelastung ist für die einzelnen Geschlechter mehr oder weniger doppelt so hoch wie die der „Gesamtbevölkerung“. Männer sind viermal so stark belastet wie Frauen. 2001 lag der Zuwachs, der sich seit 1995 insbesondere bei den Frauen nicht ganz kontinuierlich gestaltet hat, bei beiden Geschlechtern bei etwa einem Drittel. Für die höheren Altersgruppen ist noch anzuführen, dass auch bei den 50- bis über 60-jährigen Männern die Belastungszahl etwa dreimal so hoch ist wie bei den Frauen. Die Kriminalitätsbelastung dieser Altersgruppen liegt im Vergleich mit dem „Bevölkerungsdurchschnitt“ weit darunter und erreicht bei den Männern ab 60 mit nicht einmal mehr 30% ihren Tiefpunkt. Allerdings steigen auch die Tatverdächtigenbelastungszahlen in diesen Bereichen – mit Ausnahme der über 60-Jährigen Frauen – um bis zu 20% bei den 50 bis unter 60-Jährigen Männern.

In einer Gesamtschau ergibt sich für die Tatverdächtigenbelastung der Deutschen, dass Männer insgesamt dreieinhalb Mal so stark belastet sind wie Frauen. Eine deutliche Abweichung diesbezüglich gibt es nur bei den weiblichen Jugendlichen, bei denen das Geschlechterverhältnis deutlich unter 1:3 liegt. Bei den männlichen wie weiblichen Jugendlichen sowie bei den männlichen Heranwachsenden ist die Tatverdächtigenbelastungszahl dreimal so hoch wie im geschlechtsspezifischen „Bevölkerungsdurchschnitt“; in den Altersgruppen ab 50 sinken sie bis unter 30% (Männer ab 60) ab. Die im Eckdatenvergleich (1995/2001) höchsten Zuwächse von einem Drittel weisen die männlichen wie weiblichen Jungerwachsenen auf.

Verurteilte nach Geschlecht, Altersgruppen und Staatszugehörigkeit

Die absolute Gesamtzahl der verurteilten[16] Personen – betrachtet unter dem Aspekt der Geschlechter[17] – betrug im früheren deutschen Bundesgebiet einschließlich Berlin-Ost[18] im Jahre 2000 etwa 730.000; davon waren über 600.000 (83%) männlich und knapp 125.000 (17%) weiblich. Die absoluten Zahlen verurteilter Männer sind insbesondere seit Ende der 90er-Jahre um knapp 10% gesunken, die der Frauen ist bis Ende der 90er-Jahre um knapp 10% gestiegen; zuletzt ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen (Abb. 3).

Abbildung 3: Entwicklung der Verurteilten; 1994–2000; absolute Zahlen; männlich, weiblich
Abbildung 3: Entwicklung der Verurteilten; 1994–2000; absolute Zahlen; männlich, weiblich

Der Anteil der verurteilten Jugendlichen an der Gesamtzahl aller Verurteilten macht mittlerweile knapp 7% aus; seit 1994 hat er um die Hälfte zugenommen. Der Anteil der weiblichen Jugendlichen an der Gesamtzahl der verurteilten Jugendlichen ist von 1994 bis 2000 von 11% auf 14% gestiegen. Die Gesamtzuwachsrate an Verurteilten beträgt bei den männlichen Jugendlichen knapp 40%, bei den weiblichen über 80%. Dahinter bleibt der – ebenfalls nahezu kontinuierliche – Anstieg der absoluten Zahlen verurteilter Heranwachsender zurück: im Eckdatenvergleich plus 6% bei Männern, plus ein Drittel bei Frauen. Trotzdem gehen bei den Heranwachsenden 40% des Verurteiltenzuwachses „auf das Konto“ der Frauen, bei den Jugendlichen nur gut 20%.

Bei den Erwachsenen insgesamt, die über 80% der Verurteilten ausmachen, ist die Zahl der Verurteilungen im Beobachtungszeitraum um ca. 10% gesunken. Dies entspricht in etwa der Entwicklung bei den Männern, die weiblichen Verurteilten sind annähernd konstant geblieben. Der Frauenanteil bei den erwachsenen Verurteilten beträgt gut 17%. Die Zahlen der männlichen Jungerwachsenen sowie der 25- bis unter 40-Jährigen unter den Verurteilten haben kontinuierlich abgenommen und betragen für erstere fast nur drei Viertel des Jahres 1994, die der weiblichen sind nahezu konstant geblieben. Bei den 40- bis unter 50-jährigen Verurteilten – knapp ein Siebentel der Gesamtzahl – hat die Zahl der Männer bis Ende der 90er-Jahre um über 10% zugenommen, sinkt zuletzt aber wieder; die Zahl der weiblichen Verurteilten ist insgesamt um mehr als 15% gestiegen. Zu den höheren Altersgruppen ist nur anzuführen, dass wesentliche Veränderungen der Verurteiltenzahlen im Zeitraum von 1994 bis 2000 nur bei den ab 60-Jährigen (allerdings nur 4% aller Verurteilten) zu verzeichnen sind: eine stetige Zunahme mit einer Gesamtsteigerung bei den Männern von fast einem Drittel, bei den Frauen von einem Zehntel. Insgesamt gilt für die Gruppe der Verurteilten ab 40, dass der Frauenanteil um die 20% beträgt.

Im Bereich der absoluten Verurteiltenzahlen ist mittlerweile ein Geschlechterverhältnis von 83% Männern und 17% Frauen festzustellen. Auch wenn ein unmittelbarer Vergleich auf Grund zeitlich und räumlich unterschiedlicher Bezugsgrößen gleich mehrfach hinkt, sei an dieser Stelle vermerkt, dass diese Frauenquote bei den Verurteilten unter der bei den Tatverdächtigen (23%) liegt. Der weibliche Verurteiltenanteil beträgt bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Jungerwachsenen jedoch – zum Teil deutlich – weniger als 17%, bei den ab 40-jährigen Verurteilten jedenfalls 20%. Wiederum nicht als Vergleich, sondern als Gegenüberstellung von Größenordnungen ist anzufügen, dass die Verurteilten insgesamt ein Drittel der strafmündigen Tatverdächtigen ausmachen, bei den Jugendlichen allerdings nur etwa ein Sechstel.

Die absolute Gesamtzahl ausländischer[19] Verurteilter, die ein Viertel aller Verurteilten ausmacht, betrug im Jahr 2000 gut 180.000. Davon waren 155.000 männlich und mehr als 25.000 weiblich. Dies entspricht einem Frauenanteil von über 14%, der damit unter dem der deutschen Verurteilten mit fast 18% liegt. Während die absolute Zahl verurteilter Ausländer im Beobachtungszeitraum von 1995[20] bis 2000 um mehr als 15% gesunken ist, sind die Zahlen bei den Ausländerinnen seit Ende der 90er-Jahre in etwa diesem Ausmaß gestiegen.

Von den insgesamt knapp 125.000 weiblichen Verurteilten im Jahr 2000 waren 21% Ausländerinnen. In der zweiten Hälfte der 90er haben die absoluten Zahlen der deutschen bzw. ausländischen weiblichen Verurteilten um 10% bzw. 15% zugenommen; im Jahr 2000 sind sie erstmals wieder gesunken.

Die Verurteiltenziffer (VZ), welche die absoluten Zahlen an Verurteilungen auf je 100.000 Einwohner der entsprechenden Personengruppe bezieht, lag im Jahr 2000 bei den weiblichen deutschen Verurteilten insgesamt bei 360; bei den männlichen bei etwa 1.800. Das bedeutet, dass die Belastung der deutschen Männer durch männliche Verurteilte fünf Mal so hoch ist wie die der Frauen; für die Tatverdächtigen war – nur zur Gegenüberstellung von Größenordnungen – das Geschlechterverhältnis nur 1:3,5. Während die Verurteiltenziffer im Zeitraum von 1994 bis 2000 vorerst für beide Geschlechter gleichmäßig leicht angestiegen ist, hat die Verurteiltenziffer der Frauen Ende der 90er ihren „einsamen“ Höhepunkt bei einer Steigerung von 8% im Vergleich zu 1994 gefunden; (gegen) 2000 sinken beide Werte wieder, wenn auch unterschiedlich intensiv (Abb. 4).

Abbildung 4: Entwicklung der Verurteiltenziffer; 1994–2000; Männer, Frauen
Abbildung 4: Entwicklung der Verurteiltenziffer; 1994–2000; Männer, Frauen

Eklatant sind die stetigen Zuwächse bei den Verurteiltenziffern der Jugendlichen (Abb. 5). Im Vergleich von 1994 und 2000 ein Plus von 35% bei den männlichen und ein Plus von 70% bei den weiblichen; die Belastung hingegen der männlichen deutschenJugendlichen ist 2000 trotzdem noch fünfeinhalb Mal so hoch wie die der weiblichen. Demgegenüber muten die Steigerungen bei den Heranwachsenden „bescheiden“ an: gut ein Achtel bei den Männern, ein Drittel bei den Frauen; das Geschlechterverhältnis liegt 2000 über 1:6.

Abbildung 5: Entwicklung der Verurteiltenziffer; 14 bis unter 18jährige; 1994–2000; Männer, Frauen
Abbildung 5: Entwicklung der Verurteiltenziffer; 14 bis unter 18jährige; 1994–2000; Männer, Frauen

Analysen dieser statistischen Darlegungen können und sollen an dieser Stelle nicht getroffen werden. Die nachfolgenden Theorien sind aber jedenfalls – gleichgültig, wie man sie bewertet – weitere Bausteine auf dem Weg zu einem Gesamtbild.

Ausgewählte Erklärungsversuche zur Frauenkriminalität

In Relation zu den im Allgemeinen entwickelten Kriminalitätstheorien suchte man das kriminelle Verhalten eines der beiden Geschlechter, das der Frau[21], jedenfalls in den letzten 100 Jahren einer speziellen Betrachtung zu unterziehen, weil es von dem des Mannes in Umfangund Art abwich bzw. abzuweichen schien. Allerdings warnte schon Sonderegger[22] davor, die Geschlechter in ihrer Verschiedenheit wechselseitig als Maßstäbe anzunehmen; sie seien „inkommensurable Größen“.

Man wandte sich den differierenden Quantitäten und/oder den unterschiedlichen Qualitäten[23] krimineller Aktivitäten zu und stellte sich die Frage, warum das Verhalten der Frau anders war als das des Mannes. Allerdings gebietet es bereits die Logik, darauf hinzuweisen, dass die Fragestellung ebenso gut umgekehrt hätte lauten können: Warum ist die Kriminalität der Männer anders als die der Frau? Eine plausible Erklärung für den erstgewählten Weg, die bewusst simpel und nicht polemisierend ist, könnte darin liegen, dass ab dem Zeitpunkt der Geschlechterdifferenzierung in den Kriminalstatistiken die dort aufscheinende Kriminalität der Frau als in einem solchen Maße geringer als die des Mannes „erkannt“ wurde, dass es sich „aufdrängte“, diese „Erkenntnis“ zu hinterfragen.[24]

Oftmals wird eine Gliederung der Erklärungsversuche nach biologischen und psychologischen (zusammen auch als traditionell bezeichneten) und soziologischen (soziostrukturellen oder rollentheoretischen) Ansätzen vorgenommen.[25]

Diese Vorgangsweise erfasst für den jeweiligen Themenbereich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens einzelne Theoriekonzepte. Daraus geht hervor, wann und von wem welcher wie geprägte Erklärungsversuch zur weiblichen Kriminalität vertreten wurde. Verloren geht dabei jedoch die Möglichkeit des Aufzeigens einer Entwicklungslinie sowie der Aufarbeitung der Zeitpunkte, in denen es zu einem Paradigmenwechsel kommt:

Wann und unter welchen Umständen haben etwa psychologische Aspekte die biologischen Konzepte ergänzt bzw. erweitert? Seit wann wird über das „Wesen der Frau“ hinaus ihre soziale Stellung in die Überlegungen miteinbezogen? Grundsätzlich gilt es jedoch, solche und ähnliche Fragen aufzuwerfen. Im Rahmen der folgenden (Kurz-)Darstellung ist dies aber nur im Ansatz möglich.

Die „Geschichte“ der Erklärungsversuche zur Frauenkriminalität

Die „Geschichte“ der Erklärungsversuche zur Frauenkriminalität beginnt meist mit den Vertretern der kriminalanthroplogischen Schule, Lombroso und Ferrero[26]; hier soll sie weit früher ansetzen, dafür aber umso „moderner“ anmuten: „In der That, die Gesetze sind in Rücksicht der Weiber fast noch inconsequenter als eine thörichte Liebe! So sehr sie auf Einer Seite die bürgerlichen Rechte der Weiber (…) beschränken, weil sie dieselben für schwach und unvermögend, ihr eigenes Beste wahrzunehmen, erklären; (…): so schnell hört doch diese Schwäche auf Schwäche zu seyn, so bald von Verbrechen und Strafen die Rede ist; beide Geschlechter werden mit einem und demselben Masse gemessen.“[27]

Gerade die angesprochene zivilrechtliche Differenzierung zwischen Mann und Frau, die man in der „somatischen und psychischen Organisation“ begründet und gerechtfertigt sah, gab Anlass, eine ebensolche auch in „criminalrechtlicher Beziehung“ zu fordern, ansonsten herrsche „Inconsequenz und Ungerechtigkeit“.[28] So konnten sich – durch den Aufschwung der Medizin bedingt – anthropologische Betrachtungen bis in den Bereich der Kriminalitätsforschung verbreitern. Der Aspekt, unter dem man Lombroso jedoch am häufigsten zitieren müsste, taucht in der Sekundärliteratur weitaus seltener auf: als „Vordenker“ einer Art „Emanzipationsthese“: „Ein Umstand, der immer häufiger viele sittlich normale Frauen zu Verbrecherinnen macht, ist in nur allzuhohem Masse die höhere Bildung, welche die Gesellschaft den Frauen zu erwerben gestattet, ohne ihnen jedoch, in bizarrem Widerspruch, nachher zu gestatten, dieselbe in freien Berufen oder Aemtern anzuwenden.“[29] Betrachtet man allerdings den zweiten Teil dieser Aussage – die Unmöglichkeit der Umsetzung erworbener Fertigkeiten im Berufsleben als kriminalitätsförderndes Element für Frauen, so kann man darin allerdings die Umkehrung der von Simon[30] etwas abgewandelten Adlerschen Emanzipationsthese sehen, die in der verstärkten Berufstätigkeit der Frau ein erweitertes Kriminalitätspotenzial sah. So hat wohl jede Zeit, in der die Emanzipation der Frau ein Thema war, ihre eigene, darauf beruhende These zur Veränderung der weiblichen Kriminalität entwickelt.[31]

Aber auch die „Prostitutionsthese“, die in der weiblichen Prostitution ein Äquivalent der Frau für bestimmte (An-)Teile männlicher Kriminalität sah und somit eigentlich eine „Gleichverteilungs-Aussage“ beinhaltete, wurde von Lombroso vertreten. Um die Jahrhundertwende waren bereits Ansätze soziologischer Erklärungsmuster zu den Erscheinungsformen weiblicher Kriminalität zu verzeichnen. Bemerkenswert sind z.B. die im speziellen Bereich der Frauenkriminalität weitgehend unbekannt gebliebenen Arbeiten von Herz[32], der von Pilgram als „vergessener Klassiker der alten Kriminalsoziologie“[33] bezeichnet wurde. Er führte die Differenz in der männlichen und weiblichen Kriminalität auf soziale Umstände zurück. Dies ist umso mehr deshalb hervorzuheben, weil diese Zeit – wie noch viele weitere Jahrzehnte – von zahllosen „Zuschreibungen“ zum so genannten „Wesen der Frau“ – einem bio-psychologischen Gemisch, zwischen Madonna und Hure schwankend[34] – „durchseucht“ war.

Eine frühe „Ausnahmeerscheinung“ stellten in mehrfacher Hinsicht die Erklärungsansätze von Pollak dar: Er ging vom „masked character of female crime“[35] aus, der daraus resultierte, dass Frauen ihre Taten besser verschleiern könnten, dass es oftmals Delikte seien, die den Strafverfolgungsbehörden gar nicht zur Kenntnis gebracht würden, und dass alle Institutionen im Falle eines Strafverfahrens Frauen milder behandelten als Männer („Ritterlichkeitsthese“, „Kavalierstheorie“, „Theorie der selektiven Sanktionierung“). Dies wirke sich insgesamt so aus, dass kriminelle Aktivitäten zwischen Männern und Frauen gleich verteilt seien; die Unterrepräsentierung des weiblichen Geschlechts entspreche nicht den Tatsachen („Gleichverteilungsthese“). Auch wenn die Theorien Pollaks vielfach auf Widerspruch und Ablehnung stießen, so hat er gerade deshalb die Diskussion um die Kriminalität der Frau für die nächsten Jahrzehnte bis hin zur Gegenwart mitbestimmt.

Die Auseinandersetzung wird intensiver und kontroverser

Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Kriminalität der Frau“ – aus welchem Blickwinkel und in Bezug auf welches Detailproblem auch immer – wurde Mitte der 70er-Jahre durch Monografien wie die von Adler[36], Simon[37] und Smart[38] in ein breiteres Licht der (wissenschaftlichen) Öffentlichkeit gerückt. Deshalb beginnen Legenden von Auseinandersetzungen mit der weiblichen Kriminalität mit umfangreichen Darstellungen dieser Ansätze.

Aus diesem „Zündstoff“ resultieren in der Zwischenzeit zahlreiche Forschungen und Publikationen, die ich weder quantifizieren noch deren Anteil an weiblichen Autoren bzw. männlichen Lesern ich eruieren will. Diese Entwicklung bedingte jedenfalls, dass die noch vor 30 Jahren getroffenen Einschätzungen, dass man über Frauenkriminalität nicht mehr wisse als (weitere) 30 oder mehr Jahre zuvor,[39] verstummten.

Vermeint man, biologische Erklärungsversuche als keineswegs mehr aktuell für Aspekte der Frauenkriminalität abtun zu können, so irrt man:[40] So schildert Gregory[41] zwei Strafrechtsfälle aus dem Jahr 1981 aus Großbritannien, in denen verminderte Zurechnungsfähigkeit der Täterinnen angenommen wurde, weil sie sich nach dem Gutachten von medizinischen Sachverständigen zum Tatzeitpunkt unter Einfluss des „prämenstruellen Syndroms“ befunden hatten! Allerdings wurde auch die Meinung einer umgekehrten Kausalität vertreten:[42] Oft löse erst die emotionale Belastung durch die Straftat die Menstruation aus.

Gegen die Ablehnung biologisch-anthropologischer Gründe zur Erklärung der Frauenkriminalität spricht sich z.B. auch Sagel-Grande[43] aus, die den Schluss zieht, dass das Maß des kriminogenen Einflusses biologischer Faktoren von der Intensität hemmender Faktoren im sozialen Bereich abhinge. Eine Betrachtungsweise, die von ihrer Grundstruktur aus zwei Aspekten nicht ganz von der Hand zu weisen ist: Einerseits ist es ein multifaktorieller Ansatz, der ähnlich dem Göppingerschen „Täter in seinen sozialen Bezügen“[44] aufgebaut ist, also die Täterpersönlichkeit, die unter anderem auch durch biologische Merkmale geprägt ist, in eine Interaktionsrelation mit seiner Umwelt stellt. Andererseits könnten es wohl bei Männern wie bei Frauen gewisse, dem biologischen Bereich zurechenbare Facetten sein, die letztendlich in Konnex mit ihrer Kriminalität stehen. So stellt etwa Felson[45] fest, „physical differences between men and women are an important factor in explaining sex differences in violence“. Er weist jedoch darauf hin, dass diese Unterschiede in der körperlichen Stärke „strongly“ vom Geschlecht beeinflusst seien, verabsolutiert also nicht.

All dies ist dann vertretbar, wenn „Biologie“ nicht so verstanden wird, wie es all die vorurteilsbehafteten Erklärungsversuche zur „Frauenkriminalität“ unter dem Schlagwort der „Natur der Frau“ getan haben, sowie unter der unabdingbaren Prämisse eines Mehrfaktorenansatzes.

Hält man sich vor Augen, dass psychologische[46] wie auch manche sozialwissenschaftliche Erklärungsversuche eigentlich auf einen biologischen Ursprung zurückzuführen sind,[47] so ist der Aspekt der Biologie kein grundweg gänzlich abzulehnender.

Anders war die Auffassung in der feministischen Diskussion[48] schon in den 70er Jahren, als man zwischen „sex“ als „nicht weiter interessierender, biologisch begründeter Geschlechtszugehörigkeit“ und „gender“ – einer „kulturell festgeschriebenen Geschlechtsbinarität“ zu unterscheiden begann.[49] Aber selbst aus der Sicht der „Erfinder“ dieser Differenzierung wird eine solche Einteilung heute als nicht mehr haltbar verworfen[50] oder zumindest ihr Resultat als unbefriedigend[51] angesehen. Die Begründung liegt in der Ablehnung der gerade vertretenen biologischen Prämisse, die selbst bereits als „sexistisch definiert“ angesehen wird;[52] denn die Sex/Gender-Unterscheidung „unterstellt das Vorhandensein der Geschlechter als natürlich-biologisches Faktum und lässt außer acht, die Zweigeschlechtlichkeit selbst als Produkt von Zuschreibungsprozessen zu erkennen.“[53] Wie die Erfahrungstatsache einer biologischen Geschlechterdifferenzierung hinweggeleugnet werden soll, erscheint mir jedoch nicht nachvollziehbar. Mehr noch: „Dass den Frauen damit ein Bärendienst erwiesen wird, ist deutlich genug: Konfliktbewältigung durch Realitätsverleugnung hat sich auf die Dauer noch immer als dysfunktionell erwiesen. (…) Wenn wir unsere Biologie verleugnen, so wird sie unser Schicksal bleiben. Wenn wir sie erforschen, ernstnehmen und reflektieren, so haben wir durchaus die Chance, uns von ihr zu emanzipieren.“[54]

Gibt es eine geschlechtsdifferenzierte Strafverfolgung?

Die „klassische“ deutschsprachige Literatur zur Frauenkriminalität[55] präg(t)en unter anderem Namen wie Einsele[56], die – edenfalls für eine Gruppierung von Täterinnen – „soziale Schwäche“ ortete, oder etwa Leder[57] mit seiner „These der tendenziellen Gleichverteilung zwischen Männer- und Frauenkriminalität“, die er unter dem Druck der vielfachen Kritik zuletzt in eine – ebenso wenig haltbare –[58] „tendenzielle Annäherung an die Gleichverteilung“ abgeschwächt hat.[59] Bereits im Jahr 1980 stellte Brökling[60] für die geringere Delinquenzbelastung der Frau die „Theorie der doppelten Unterdrückung“ (durch kapitalistische Systeme und patriarchale[61] Strukturen) auf,[62] die sich auch in späteren Arbeiten von Gipser[63] findet. Seit geraumer Zeit wird unter anderem immer wieder auf die auch strafrechtlich Ungleichheit produzierenden legislativen Instanzen und/oder auf geschlechtsdifferenzierte Strafverfolgung sowie Sanktionierung durch die Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte hingewiesen („Ritterlichkeitstheorie“, „Frauenbonus“)[64], oder es wird diese These widerlegt: So kam etwa Junger[65] auf Grund ihrer Analyse des Mordmerkmales „Heimtücke“ zu dem Ergebnis, dass im konkreten Kontext dieses Deliktsmerkmales die Tendenz bestünde, Männer milder zu bestrafen. Nach einer neueren Untersuchung erklärt sich das durchschnittlich geringere Strafmaß bei weiblichen Verurteilten im Bereich der Tötungsdelikte jedoch „allein aus der Besonderheit der von ihnen begangenen Taten.“ Soweit Männer „in vergleichbaren Situationen handeln, lassen sich auch für sie vergleichbar geringe Strafen nachweisen.“[66] Zu einem ähnlichen Ergebnis kam bereits Steffen[67], die in ihrer sorgfältigen Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex allgemein darauf hingewiesen hat, dass festgestellte Unterschiede eher als delikts- denn als geschlechtsspezifisch anzusehen seien.[68] Die Frage nach Unterschieden zwischen der Kriminalität von Männern und der von Frauen ist bislang weitgehend ungeklärt. Es lässt sich „keine neuartige, etwa der Gewalt zuneigende weibliche Kriminalität finden. Verstärkte Forschungsbemühungen erscheinen gleichwohl angezeigt.“[69] Dem ist nur beizupflichten; auch wenn – nach einer Verurteiltenprognose für Nordrhein Westfalen – bis zum Jahr 2015 „Kriminalität mehr noch als bisher eine Männerangelegenheit wird“.[70]

Anmerkungen

[1]: Dem entsprechen auch die Zahlen des Jahres 2000; vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 26. November 2001

[2]: In den Strafanstalten befinden sich ganz überwiegend Männer; am 31.3.2002 wurden 58.000 Männer und 2.700 Frauen (5%; Anm. der Verf.: Das sind jedoch auch nur 4%.) gezählt.“ (Strafgefangene 2002: Zahl gegenüber Vorjahren kaum verändert, in Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 28. Januar 2003

[3]: Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse vom 6. März 2001

[4]: Vgl. z.B. Henschel/Klein (Hrsg.): Hexenjagd (1998).

[5]: Hellfeldkriminalität als „nicht repräsentativer Ausschnitt der ‚Kriminalitätswirklichkeit‘“ (Heinz: Frauenkriminalität, BewHi 2002, S. 132)

[6]: Vgl. z.B. Oberlies: Geschlechtsspezifische Kriminalität und Kriminalisierung, KZfSS 1990, S. 136ff; Heinz: Frauenkriminalität, BewHi 2002, S. 149ff; Schwind: Kriminologie, 12. Aufl (2002), § 3 Rdn 42 mwN sowie Geißler/ Marißen: Junge Frauen und Männer vor Gericht, KZfSS 1988, S. 511ff mwN.

[7]: Kerschke-Risch: Gelegenheit macht Diebe (1993) S. 15; i.d.S. auch Heinz: Frauenkriminalität, BewHi 2002, S. 151

[8]: Vgl. z.B. Hess/Scheerer: Was ist Kriminalität?, KrimJ 1997, S. 130ff.

[9]: Vgl. z.B. auch Oberlies: Geschlechtsspezifische Kriminalität, KZfSS 1990, S. 131

[10]: Dieser Zeitraum ergibt sich daraus, dass Daten für das gesamte Bundesgebiet erst ab 1993 – und das nur in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) – verfügbar sind. Zahlen für 2002 standen noch nicht zur Verfügung, Verurteiltenzahlen fehlten auch für 2001

[11]: Heinz: Frauenkriminalität, BewHi 2002, S. 136ff; vgl. ders.: Kinder- und Jugendkriminalität, ZStW (114) 2002, S. 549ff sowie Traulsen: Werden die Täter immer jünger?, MschrKrim 1997, S. 430ff.

[12]: Im Beobachtungszeitraum von 1993 bis 2001 lag der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen in den neuen Bundesländern unter dem der alten Bundesländer einschließlich Gesamtberlin, steigerte sich aber von knapp 19% auf über 22%

[13]: Dazu zählen nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Personen ausländischer bzw. ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose. Hinzuweisen ist darauf, dass sich die nichtdeutschen Bevölkerungsgruppen von der deutschen Wohnbevölkerung strukturell unterscheiden, was bei Vergleichsaussagen zu berücksichtigen ist. Die Zahlen des Jahres 1993 erscheinen überwiegend unsymptomatisch, sodass auf eine konkrete Bezugnahme verzichtet wird

[14]: Das ist die Zahl der Tatverdächtigen bezogen auf je 100 000 Einwohner der entsprechenden Bevölkerungsgruppe (ohne Kinder unter acht Jahren)

[15]: Ohne Kinder unter acht Jahren

[16]: Verurteilte sind Straffällige, über die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, Strafarrest und/ oder Geldstrafe oder nach Jugendstrafrecht eine Jugendstrafe und/oder Maßnahmen verhängt wurden

[17]: Soweit in Kombination mit Geschlecht und Staatsangehörigkeit mit den vorliegenden Daten möglich

[18]: Einheitliche Verurteiltendaten liegen für 1994 bis 2000 – und das nur für das frühere Bundesgebiet einschließlich Berlin-Ost – vor. Daraus ergibt sich ein – zeitlich und räumlich – eingeschränkter Beobachtungsradius

[19]: Einschließlich Staatenloser sowie Verurteilter aus den Stationierungsstreitkräften

[20]: Entsprechende Zahlen für 1994 sind nur für das frühere Bundesgebiet ohne Berlin-Ost verfügbar

[21]: Vgl. z.B. Mischau: Frauenforschung und feministische Ansätze in der Kriminologie (1997); dies.: Frauenforschung und feministische Wissenschaftskritik in der Kriminologie. In: Löschper/Smaus (Hrsg.): Das Patriarchat und die Kriminologie, KrimJ 7. Beiheft 1999, S. 141ff.

[22]: Sonderegger: Die strafrechtliche Behandlung der Frau (1924), S. 73

[23]: Zum Ansatz Schmölzer: Aktuelle Diskussionen zum Thema „Frauenkriminalität“, MschrKrim 1995, S. 226 f.

[24]: Vgl. Neumann: Spezifische männliche Kriminalität? In: Haesler (Hrsg.): Weibliche und männliche Kriminalität (1982), S. 132

[25]: Siehe z.B. Schwind: Kriminologie, 12. Aufl., § 3 Rdn 44 ff mwN.

[26]: Lombroso/Ferrero: Das Weib als Verbrecherin und Prostituirte (1894)

[27]: Von Hippel: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber (1792), S. 68f.

[28]: Friedreich: System der gerichtlichen Psychologie, 3. Aufl. (1852), S. 202f.

[29]: Lombroso/Ferrero: Das Weib als Verbrecherin und Prostituirte (1894), S. 458

[30]: Simon: Women and Crime (1975)

[31]: Vgl. z.B. Geißler/Marißen: Junge Frauen und Männer vor Gericht, KZfSS 1988, S. 524, die vermeinen, dass (lediglich) „die Feinmechanismen des Zusammenhangs von steigender Frauenkriminalität und ‚Frauenemanzipation‘ bisher nicht geklärt sind“

[32]: Herz: Die Kriminalität des Weibes, ArchKrim (18) 1905, S. 285ff; ders.: Verbrechen und Verbrechertum in Österreich (1908), S. 78ff.

[33]: Pilgram: Kriminalität in Österreich (1980), S. 93

[34]: Vgl. Weininger: Geschlecht und Charakter (1903), S. 183

[35]: Pollak: The Criminality of Women (1950), S. 1ff.

[36]: Adler: Sisters in Crime (1975)

[37]: Simon: Women and Crime (1975)

[38]: Smart: Women, Crime and Criminology (1976)

[39]: Zum Beispiel Hoffman-Bustamante: The Nature of Female Criminality, Issues in Criminology (8) 1973, S. 117

[40]: Vgl. Kaiser: Kriminologie, Eine Einführung, 10. Aufl. (1997), S. 276: „unerwartete Renaissance sozio-biologischer Ansätze in neuester Zeit“; vgl. Hohlfeld: Moderne Kriminalbiologie (2002)

[41]: Gregory: Sex, class and crime. In Matthews/Young (Hrsg.): Confronting Crime (1986), S. 67, S. 71

[42]: Merz: Geschlechterunterschiede und ihre Entwicklung (1979), S. 122f.

[43]: Sagel-Grande: Zur Erklärung der Frauenkriminalität, ZStW (100) 1988, S. 996ff.

[44]: Göppinger: Der Täter in seinen sozialen Bezügen (1983); vgl. dazu Grützediek: Intensivtäterinnen beim Diebstahl (2001)

[45]: Felson: Big People hit Little People, Criminology (34) 1996, S. 433, S. 446f, S. 449

[46]: Vgl. etwa Blankenburg: Haben Frauen ein anderes Rechtsbewusstsein als Männer? In: Gerhard/Limbach (Hrsg.): Rechtsallltag von Frauen (1988), S. 154

[47]: Vgl. sogar Dürkop: Theorien über weibliche Kriminalität aus feministischer Sicht. In: Gerhard/Limbach (Hrsg.): Rechtsalltag von Frauen, S. 188f: „Die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß biologische Faktoren sich auf soziales Verhalten und soziale Faktoren sich auf Körperfunktionen auswirken“

[48]: Vgl. Bertrand: Eine Gegenüberstellung postmoderner und radikaler feministischer Theorien und Strategien, KrimJ 1995, S. 276ff sowie Kunz: Kriminologie, 3. Aufl. (2001) § 9 Rn 39ff.

[49]: Gransee: Ein Problemaufriss zur Kategorie „Geschlecht“, KrimJ 1997, S. 7. Vgl. Kappel: Der Herstellungsmodus von Geschlecht und der ihm hartnäckig anhaftende Schein der Natürlichkeit. In: Althoff/Kappel (Hrsg.): Geschlechterverhältnis, KrimJ 1995, 5. Beiheft, S. 62ff.

[50]: Stammermann: „Weiblichkeit“ und die Macht kultureller Deutungsmuster, KrimJ 1997, S. 214

[51]: Gransee: Problemaufriss, KrimJ 1997, S. 7

[52]: Smaus: Feministische Erkenntnistheorie. In. Althoff/Kappel (Hrsg.): Geschlechterverhältnis, KrimJ 1995, S. 5. Beiheft, 24

[53]: Stammermann: „Weiblichkeit“, KrimJ 1997, S. 214 mwN

[54]: Bischof: Biologie als Schicksal? In: Bischof/Preuschoft (Hrsg.): Geschlechtsunterschiede (1980), S. 42.

[55]: Vgl. dazu umfassend Schmölzer: Aktuelle Diskussionen, MschrKrim 1995, S. 227ff.

[56]: z.B. Einsele: Zur Straffälligkeit der Frau, MschrKrim 1968, S. 28ff, S. 334ff; dies.: Wandelt sich die weibliche Kriminalität? In: Haesler (Hrsg.): Weibliche und männliche Kriminalität (1982), S. 53ff.

[57]: z.B. Leder: Die geringe Delinquenzbelastung der Frau, Soziale Arbeit 1975, S. 197ff; ders.: Frauen- und Mädchenkriminalität (1978), 2. Aufl. (1988), 3. Aufl. (1997)

[58]: Vgl. z.B. Geißler/Marißen: Junge Frauen und Männer vor Gericht, KZfSS 1988, S. 510ff; Kaiser: Internationale Tendenzen der Jugendkriminalität und des Jugendkriminalrechts, DRiZ 2001, S. 469

[59]: Vgl. die Gesamtkritik von Ludwig-Mayerhofer, Buchbesprechung: Leder, Frauen- und Mädchenkriminalität, 3. Aufl., MschrKrim 1999, S. 144f.

[60]: Brökling: Frauenkriminalität (1980)

[61]: Löschper/Smaus (Hrsg.): Das Patriarchat und die Kriminologie, KrimJ 7. Beiheft 1999

[62]: Vgl. dazu z.B. Lamott: Konstruktionen von Weiblichkeit und die „male stream“ Kriminologie, Neue Kriminalpolitik 1995, S. 31f; Smaus: Das Strafrecht und die Frauenkriminalität, KrimJ 1990, S. 266; van Swaaningen: Feminismus und Abolitionismus, KrimJ 1989, S. 164

[63]: Vgl. aus dem Gesamtwerk z.B. Gipser: Devianz als Problemlösung, KrimJ 1978, S. 305ff; dies.: Frauenkriminalität und Feminismus, KrimSozBibl 1979, S. 183ff; dies.: Kriminalität der Frauen und Mädchen. In: Schneider (Hrsg.): Kriminalität und abweichendes Verhalten, Band 1 (1983), S. 427ff; Gipser/Stein-Hilbers (Hrsg.): Wenn Frauen aus der Rolle fallen, 2. Aufl. (1987)

[64]: Z.B. Stein-Hilbers: Zur Frage der geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Strafverfolgung, KrimJ 1978, S. 281ff; vgl. Geißler/Marißen: Junge Frauen und Männer vor Gericht, KZfSS 1988, S. 505ff und die anschließenden Diskussionen in der KZfSS 1990 bis 1992 mit Oberlies und Ludwig-Mayerhofer/Rzepka

[65]: Junger: Geschlechtsspezifische Rechtsprechung beim Mordmerkmal Heimtücke, STREIT 1984, S. 35

[66]: Oberlies: Tötungsdelikte zwischen Männern und Frauen, MschrKrim 1997, S. 146; vgl. Burgheim: Besonderheiten weiblicher Tötungsverbrechen, Mschr Krim 1994, S. 236 sowie Nothafft: Himmel und Erde – Frauen in Gewaltverhältnissen, MschrKrim 1999, S. 111ff.

[67]: Steffen: Reaktionen von Polizei und Justiz auf Frauen In: Gipser/Stein-Hilbers: Wenn Frauen aus der Rolle fallen, S. 214; dies.: Zum Verständnis der Kriminalität von Frauen. In: Greive (Hrsg.): Frauen in Haft (1992), S. 58ff.

[68]: Vgl. auch Albrecht: Die sanfte Minderheit, BewHi 1987, S. 348; Heinz: Frauenkriminalität, BewHi 2002, S. 151

[69]: Heinz: Frauenkriminalität, BewHi 2002, S. 131

[70]: Nach Schellhoss: Wird die Kriminalität steigen? – Verurteiltenprognose für NRW, NStZ 2000, S. 16, wird die Zahl verurteilter Frauen insgesamt um ca. 850 auf 30.200 abnehmen

Hinweis der Redaktion: Der hier veröffentlichte Beitrag ist zuvor in der Zeitschrift „Der Bürger im Staat“, Ausgabe 1/2003 zum Thema „Sicherheit und Kriminalität“, erschienen. Die Zeitschrift wird herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Wir danken für die freundliche Erlaubnis, den Text hier verwenden zu dürfen.

URN urn:nbn:de:0114-qn043207

Gabriele Schmölzer

Prof. Dr. Gabriele Schmölzer

Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Karl-Franzens-Universität in Graz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften war sie u.a. wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen. Die Habilitationsschrift von Prof. Dr. Gabriele Schmölzer beschäftigt sich mit dem Thema „Frauenkriminalität“.

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