Mit Terror zur Arbeitsdisziplin: Die Geschichte der Arbeitserziehungslager im Nationalsozialismus

Rezension von Silke Schneider

Gabriele Lotfi:

KZ der Gestapo. Arbeitserziehungslager im Dritten Reich.

Stuttgart, München: Deutsche Verlagsanstalt 2000.

452 Seiten, ISBN 3–421–05342–1, DM 56,00 / SFr 51,00 / ÖS 409,00

Abstract: Gabriele Lotfi untersucht in ihrer Forschungsarbeit die Arbeitserziehungslager (AEL) als funktionalen Teil des nationalsozialistischen Herrschaftssystems. Die Arbeitserziehungslager im Nationalsozialismus waren polizeiliche Straflager, in denen Personen inhaftiert wurden, die sich nicht im Sinne der geforderten Arbeitsdisziplin der Kriegswirtschaft verhielten. Durch harte Arbeit und ebensolche Haftbedingungen sollten Verstöße bestraft und eine Abschreckungswirkung erzielt werden, ganz im Sinne eines polizeilichen „Erziehungsanspruchs“ im Dienste der „Volksgemeinschaft“.

Gabriele Lotfi untersucht in ihrer Forschungsarbeit die Arbeitserziehungslager (AEL) als funktionalen Teil des nationalsozialistischen Herrschaftssystems. Gegenstand sind die Entstehung der AEL und deren Vorläufer im Verlaufe der Militarisierung (vgl. S. 42) der Arbeitsabläufe im Dritten Reich und die Radikalisierung von Kontrolle, Disziplinierung und Terror im Arbeitsleben während des Krieges. Dabei werden Hierarchien und Befehlsketten aufgefächert, um der Frage nachzugehen, wie der NS-Staat auf regionaler Ebene funktionierte und die polizeiliche Repression und Disziplinierung im Arbeitsalltag aussah. Die Forderungen der regionalen Betriebsleitungen an staatliche Disziplinierung der Arbeiterschaft, die Herkunft der Häftlinge, Haftgründe und Haftbedingungen werden ebenso thematisiert wie die Auswirkungen der AEL-Haft auf deutsche und ausländische Arbeiterinnen und Arbeiter.

Eine solche systematische Untersuchung der AEL als „typischem Element des NS-Polizeiterrors“ (S. 17) fehlte bisher, sicherlich auch aufgrund der schwierigen Quellenlage: da die regionalen Gestapo-Akten zum überwiegenden Teil vernichtet wurden, bestand die verdienstvolle Arbeit der Autorin in weiten Teilen aus der Rekonstruktion von Schriftwechseln, Erlassen und Verfügungen.

Arbeitserziehungslager, die „KZ der Gestapo“ nahmen gewissermaßen die Stelle zwischen (Sonder-) Gerichtsverfahren auf der einen Seite und KZ-Haft auf der anderen Seite ein. Aufgebaut seit Frühjahr 1940, dienten die AEL mit ihrer begrenzten Haftdauer von acht Wochen zur Disziplinierung und Abschreckung, um die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten zu gewährleisten. Reichsweit wurden etwa 200 dieser Lager eingerichtet, Lotfi vermutet, daß mehrere hunderttausend Häftlinge inhaftiert gewesen sind (vgl. S. 323). Die Initiative für diesen besonderen Lagertypus ging letztlich zurück auf die Bedürfnisse einzelner Unternehmen. In Reaktion auf die Verschärfung der Arbeits- und Lebensbedingungen kam es zu Verweigerungshandlungen der Beschäftigten. Diese bestanden – angesichts der Unmöglichkeit kollektiver politischer Proteste – in der individuellen Regulierung der Arbeitsbelastung durch vermehrtes Entziehen der Arbeitskraft, im NS-Jargon „Arbeitsbummelei“, „Arbeitsvertragsbruch“ und „Arbeitsuntreue“ genannt. Diese Verweigerungen breiteten sich aus, so daß die ursprünglichen Sanktionsmaßnahmen der Unternehmen, Geldstrafen und Entlassungsdrohungen, ihre Wirksamkeit einbüßten. War die Justiz bei der Ahndung der Arbeitsvergehen aus Sicht der Betriebsführungen zu langsam, so war die KZ-Haft zu einschneidend: der Unternehmer konnte davon ausgehen, die Arbeitskräfte nicht wiederzusehen, da sie im Rahmen ihrer KZ-Haft von der SS für Sklavenarbeit eingesetzt wurden. Die polizeilichen Lager bildeten somit ein den regionalen wirtschaftlichen Interessen entsprechendes Repressionsmodell.

Die Autorin analysiert diesen Prozeß, der das Arbeitsrecht zunehmend zum Strafrecht machte. Dabei zeigt die Zusammenarbeit von Arbeitsämtern, Polizei und Unternehmen zu diesem Zwecke der Disziplinierung der Beschäftigten, daß die behördlichen Abläufe keineswegs zentralistisch von oben nach unten verliefen, sondern daß im Gegenteil die Initiative für die Errichtung von AEL von den regionalen Polizeistellen ausging.

Im ersten Kapitel werden die Individualisierung des Protests der Arbeiterschaft als Folge der brutalen Verfolgung jeglichen politischen Widerstands zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft sowie die Tradition der politischen Polizei in Deutschland als staatliches Mittel gegen die organisierte Arbeiterbewegung seit dem Kaiserreich dargelegt. Die Weimarer Republik, in der polizeiliche Tätigkeit an durch die Verfassung garantierte Rechte gebunden war, wird vor diesem Hintergrund zur bloßen Episode. Dann folgt die Untersuchung der Vorläufermodelle für die AEL, die staatspolizeilichen Sonderlager, die im Zusammenhang mit Dienstverpflichtungen und umfangreichen zwangsweisen Arbeitskräftetransfers im Verlauf der kriegsvorbereitenden Großprojekte Westwall und Vierjahresplanwerke eingerichtet wurden. Die Geschichte der AEL als besonderem Lagertyp und die Entwicklung von den Anfängen über die Radikalisierung während des Krieges bis hin zu KZ-ähnlichen Haftbedingungen vor allem für ausländische Zwangsarbeiter wird am Beispiel des rheinisch-westfälischen Wehrkreises in den drei mittleren Kapiteln der Arbeit untersucht. Die beiden letzten Kapitel weiten dann die Perspektive der Untersuchung wieder aus und behandeln die AEL als ‚Zankapfel‘ zwischen den Ressorts und die Differenzierungen und Ausweitungen des polizeilichen Lagersystems sowie die Radikalisierung der polizeilichem Maßnahmen in den AEL bis hin zu Massenexekutionen am Ende des Krieges.

Nimmt Lotfi – über den Rahmen geschichtswissenschaftlicher Forschung hinaus – auch politikwissenschaftliche und organisationssoziologische Fragestellungen in den Blick, so verzichtet sie doch auf eine analytische Gender-Perspektive. Das ist schade, denn hier hätten sich zusätzliche Einblicke eröffnen können. Das Kapitel über „Arbeitserziehungs- und Arbeitszuchtlager für deutsche und ausländische Frauen“ kommt eher in der Gestalt additorischer Frauenforschung daher. Die Autorin kommt hier zu dem Schluß, „daß die Haftbedingungen der weiblichen Gefangenen in den Arbeitserziehungslagern ebenso menschenunwürdig waren wie die der Männer“ (S. 266), was die Leserin etwas unbefriedigt zurückläßt.

Insbesondere angesichts der vorher dargestellten Entwicklung der Einrichtung von AEL speziell für Frauen bzw. der Einrichtung von Frauenabteilungen in bestehenden AEL – die zu einem relativ späten Zeitpunkt stattfanden, obwohl die Arbeitsdisziplin der Frauen in den Augen der „Führenden“ ebenso zu wünschen übrig ließ wie die der Männer – wäre eine Verbindung mit der Widersprüchlichkeit des nationalsozialistischen Frauenbildes und auch des Selbstbildes von Nationalsozialistinnen interessant: Die Alternativen „Heimchen am Herd“ oder „Arbeitspferd“ lösten sich nicht ab, sondern existierten nebeneinander. Die von der Autorin beschriebene Differenzierung, die polizeiliche Stellen zwischen männlichen und weiblichen ausländischen Arbeitskräften machten – ebenso wie die deutschen Frauen wurden sie zunächst von einer AEL-Haft verschont –, deutet ebenso wie die Tatsache, daß ausländische Frauen hauptsächlich wegen sogenannter „Umgangsdelikte“ und nicht wegen mangelnder Arbeitsdisziplin inhaftiert wurden, auf eine Überschneidung und Widersprüchlichkeit von rassistischen und sexistischen Elementen nationalsozialistischer Ideologie hin. Auch der Schluß, daß „die Gewalt von Frauen gegen Frauen jedoch nicht soweit ging, dass es zu Erschießungen kam“ (vgl. S. 263), wie es in den Männerlagern der Fall war, wird relativ angesichts der Tatsache, daß Frauen von Aufseherinnen totgeschlagen wurden (vgl. S. 265 f.).

Hier lägen sicherlich Potentiale für eine Analyse, die Geschlecht als Kategorie einbezieht. Dies ist aber schließlich nicht die Intention der Autorin, die sich eine umfassende Darstellung der Entstehung, Funktion und Bedeutung der AEL im nationalsozialistischen Herrschaftssystem und Arbeitsalltag zum Ziel gesetzt hat und bietet. Insgesamt bleibt der Eindruck einer spannenden und gut lesbaren Studie!

URN urn:nbn:de:0114-qn021192

Silke Schneider

Freie Universität Berlin, FB Politik- und Sozialwissenschaften, Arbeitsbereich Historische Grundlagen der Politik

E-Mail: schneider.silke@t-online.de

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