Mehr als ein Rechtshandbuch. Hinweise zur Arbeit von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Rezension von Arne Duncker

Sabine Berghahn, Ursula Lange, Ulrike Schultz (Hg.):

Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.

Hamburg: Verlag Dashöfer 2007.

ca. 2200 Seiten, ISBN 978–3–931832–44–5, € 109,14

Abstract: Das vorliegende Handbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist auch ein Rechtshandbuch, aber es geht in seinen Inhalten darüber hinaus. Etwa ein Drittel des Werkes behandelt außerrechtliche Fragen. Insgesamt ist das Werk als Leitfaden für die Praxis konzipiert und soll fortlaufend durch Nachlieferungen ergänzt werden; einige Rechtsmaterien, z. B. das Gleichstellungsrecht der meisten Bundesländer, sind gegenwärtig noch nicht enthalten. Während mit dem Arbeitsrecht ein zentraler Bereich der Gleichstellungspraxis recht umfassend und überwiegend gut behandelt wird und an verschiedenen weiteren Punkten teils hervorragende Teilbearbeitungen vorliegen, weist die Darstellung eines anderen zentralen Rechtsgebiets, des Familienrechts, gravierende Mängel auf. Insgesamt kann das Werk in seiner derzeitigen Form noch nicht vorbehaltlos empfohlen werden.

Das Rechtshandbuch als Gesamtwerk

Das Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unternimmt in zwölf Kapiteln (sowie einem als „Teil 0“ vorangestellten „Wegweiser“) eine sehr ausführliche Darstellung der nach Sicht der Herausgeberinnen für die Praxis der Gleichstellungsarbeit relevanten Tätigkeits- und Rechtsgebiete, darunter Familienrecht, Recht bei häuslicher Gewalt, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere aber Dienst- und Arbeitsrecht. Die Herausgeberinnen, Sabine Berghahn, Ursula Lange und Ulrike Schultz, greifen für dieses Unternehmen auf ein umfangreiches Team von 76 Autorinnen und 5 Autoren zurück, vgl. hierzu das als Teil des „Wegweisers“ vorangestellte biographische Autor/-innenverzeichnis.

Das Handbuch ist eine gut durch Gliederung und Register erschlossene Loseblattsammlung und soll nach und nach durch Erweiterungen ergänzt und aktualisiert werden. Die vorliegende Rezension basiert auf dem Stand von Ende 2007. Einige Gliederungspunkte im Inhaltsverzeichnis des Werkes sind derzeit noch als „zur Zeit nicht besetzt“ gekennzeichnet.

Grundlagen und Aktuelles

Teil 1 (Grundlagen) besteht bisher aus einem Artikel von Ulrike Schultz zum demographischen Wandel in der Frauen- und Gleichstellungsarbeit mit Verweis auf ein von ihr für das Bundesland Nordrhein-Westfalen herausgegebenes Handbuch und mit einer ausführlichen Liste einschlägiger Internetadressen. Teil 2 (Aktuelles und Trends) enthält Material zu den Rubriken „Im Gespräch“, „Aktuelle Entwicklungen“, „Aktuelle Urteile“, „Aus- und Fortbildung“ sowie „Daten und Statistik“. Aus juristischer Sicht besonders aufschlussreich erscheinen hier die Besprechungen einiger aktueller Urteile, beispielsweise zum Betreuungsunterhalt und zur Übernahme von Behandlungskosten bei ungewollter Kinderlosigkeit. Besonders hervorzuheben ist die hervorragende Urteilsbesprechung von Dagmar Oberlies zum sogenannten Frankfurter Härtefall, in welchem eine Richterin der Ansicht war, bei körperlicher Gewalt des Mannes in einer islamischen Ehe lägen die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung nicht vor, da der Islam ein solches Verhalten fördere.

Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten nach Bundes- und Landesrecht

In Teil 3 werden die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten in Bund, Ländern und Kommunen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und nach landesrechtlichen Normen beschrieben. Hier findet sich bisher Material zum Bundesrecht sowie zu den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Abschnitte zu anderen Ländern sind noch nicht besetzt. Da die Gleichstellungsgesetze zentrale Normen für die tägliche Praxis enthalten, sollten sie in einem Handbuch wie dem vorliegenden Werk auch schnell im Original auffindbar sein. Dieser Teil sollte daher noch um einen Abdruck der Gesetzestexte – zumindest der wichtigsten Teilabschnitte in Auszügen – ergänzt werden. Inhaltlich ist Teil 3 als ein Bericht aus der und für die Praxis zu verstehen. Der Inhalt der Gesetze wird referiert und durch Beobachtungen aus der Praxis, Checklisten, typische Tätigkeitsbeschreibungen etc. ergänzt.

Schwerpunkt des Handbuchs im Arbeits- und Sozialrecht

Umfangreichster Abschnitt des gesamten Handbuchs ist Teil 4. Die Darstellung umfasst Beamtenrecht, Öffentliches Dienstrecht und Personalvertretungsrecht, Mutterschutz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Betriebsverfassungsgesetz, Kündigungsschutz, Elterngeld und Elternzeit, Eingruppierungsrecht, das Teilzeitgesetz, Mobbing im Arbeitsalltag, Interessenvertretung und Kooperationen, geschlechtsspezifische Arbeitszeitentwicklung, Entgeltdiskriminierung (Information und Beratung von Betroffenen), diskriminierungsfreie Personalführung und -beurteilung, Leistungsvergütung im öffentlichen Dienst. Hier erfolgt eine stark an den Bedürfnissen der Praxis orientierte zusammenfassende Darstellung von überwiegend guter Qualität. Zu den besonders ansprechenden Teilabschnitten gehören u. a. die Ausführungen zum AGG und zum Eingruppierungsrecht.

Teil 5 zum Sozialrecht beinhaltet Beiträge zur Rentenversicherung, zu Kindergeld sowie Familien- und Ehebesteuerung, Unterhaltsvorschuss, Sozialleistungen nach den Hartz-IV-Reformen nebst einem Sonderbeitrag zu den wichtigsten Neuerungen im SGB II. Sehr gut gelungen ist namentlich der Beitrag von Ingeborg Heinze zur Rentenversicherung; er beschränkt sich nicht darauf, ein bloßer Rechtsratgeber zu sein, sondern weist an passenden Stellen auf eine möglicherweise verfassungswidrige mittelbare Diskriminierung von Frauen im geltenden Rentenrecht hin, so z. B. bei der Anrechnung von Ausbildungszeiten (Abschnitt 5.1.5).

Gravierende Schwächen im Familienrecht

Teil 6 (Familienrecht und Recht bei häuslicher Gewalt), über weite Strecken vom dem auch journalistisch (Ratgeber Recht) tätigen Rechtsanwalt Axel Weiss bearbeitet, soll derzeit über rechtliche Grundlagen der Ehe, Trennung und Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, das staatliche Kindergeld (insofern Doppelung des Themas aus Teil 5.2.1), Recht der gemeinsamen Kinder, Vermögen und Finanzen in der Ehe, Eheverträge, Versorgungsausgleich, Haushalt und Ehewohnung, Steuerfragen bei Trennung und Ehescheidung, Gewalt im häuslichen Rahmen, den Freibetrag für Alleinerziehende nach § 24 b. EStG (Doppelung des Themas aus Teil 5.2.6), Hausratsteilung im Konfliktfall, Lebenspartnerschaftsgesetz und Mediation informieren. Nachgeliefert werden sollen Abschnitte zur nichtehelichen Gemeinschaft sowie zu Verfahrensfragen und Kosten. Teil 6 ist insgesamt nicht so gut gelungen wie Teil 4. Weite Abschnitte erreichen nur das Niveau eines anspruchslosen, populär gefassten Rechtsratgebers für Laien.

Sicherlich unterliegt eine an die Praxis gerichtete Zusammenfassung nicht den gleichen Anforderungen wie ein rechtswissenschaftliches Werk, dennoch sollte auch hier ein Minimum an Nachweisen zur Information der Leser/-innen erfolgen. Ansonsten nimmt man die hauptberuflich und professionell arbeitenden Gleichstellungsbeauftragten intellektuell nicht ernst genug. Wenn beispielsweise auf Urteile des BGH oder BVerfG Bezug genommen wird, aber die Nennung einer Fundstelle unterbleibt, wird selbständige Weiterarbeit der Leser/-innen blockiert oder sowieso nicht für möglich gehalten. Hier soll man sich anscheinend nicht auf die Autorität der Rechtsquelle, sondern auf die Sekundärautorität des Rechtsratgebers verlassen, eines Ratgebers, der an anderer Stelle – im Jahr 2007! – behauptet, die letzte Änderung der Düsseldorfer Tabelle habe zum 1.7.2003 stattgefunden, und den Nutzer/-innen die veralteten Werte von 2003 als Rechengrundlage präsentiert, im übrigen die Berliner Tabelle und weitere Modifikationen hierzu unerwähnt lässt. Danach ist es eher ein Gewinn als ein Verlust, dass die Düsseldorfer Tabelle als Stichwort im Gesamtregister des Werkes vergessen wurde.

Wenn in diesem Teil ein Thema kurz gehalten werden soll, so verzichtet man auf Nennung weiterführender Literatur zur eigenständigen Weiterarbeit und hält die Leser/-innen konsequent unselbständig („Die Einzelheiten des Namensrechts sind recht kompliziert. Bei Problemen hilft das Standesamt weiter.“ [Abschnitt 6.1.2; S. 1]). Vorformulierte scheinbar persönliche Briefe für die getrennt lebende Ehefrau an ihren Mann („Hallo Franz“) mit der Randbemerkung „Tipp! besser zuviel fordern“ begleiten diese Darstellung aus der Feder eines männlichen Praktikers für vermeintlich laienhafte Frauen. Den Herausgeberinnen der Loseblattsammlung wäre zu empfehlen, die betreffenden Abschnitte möglichst schon mit der nächsten Lieferung sämtlich durch Neufassungen eines anderen Autors oder einer anderen Autorin zu ersetzen (oder alternativ als „noch nicht besetzt“ zu erklären). Freilich gibt es auch in Teil sechs einige qualitativ hochwertige Abschnitte, z. B. die von drei Autorinnen verfassten Ausführungen zu „Gewalt im häuslichen Rahmen“: eine knappe, kenntnisreiche und kompetente Darstellung mit genauem Blick für die Bedürfnisse der Praxis.

Körper, Gesundheit und Gewalt

Der inhaltlich sehr interessante und ausbaufähige Teil 7 behandelt nicht, wie im Klappentext angekündigt, „Länder und Kommunen“ (dieses Thema ist der Sache nach in Teil 3.2 enthalten), sondern beschäftigt sich mit „Körper, Gesundheit und Gewalt“ und soll der Gliederung nach sechs oder mehr Unterabschnitte enthalten, von denen gegenwärtig drei bereits eingefügt sind: Körperwahrnehmung (Teilabschnitte zu Schlankheitswahn und Altern), Schwangerschaftsabbruch und Reproduktionsmedizin (bisher nur Teilabschnitt „Recht und Reproduktion“) sowie Prostitution und Frauenhandel (bisher Teilabschnitt „Schutz der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit von Prostituierten“). Hervorzuheben ist hier insbesondere die sehr gute Darstellung von Maria Wersig zu „Recht und Reproduktion“, welcher in der Art des Umgangs mit juristischer Sachinformation Vorbildcharakter für die notwendige Neugestaltung von Teil 6 zukommt.

Wissenschaft und Forschung: Wege zum Gender Mainstreaming

Der 8. Teil (Wissenschaft und Forschung) beinhaltet Abschnitte zur Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen, zu Tarifrecht, Gender Mainstreaming im Wissenschaftsbereich und Hinweise wie „Selbstbewusstes Auftreten – nicht nur für Studentinnen“. Hinzu kommt ein gut ausgearbeiteter Abschnitt mit Praxisbeispielen, namentlich zum Gender Mainstreaming an der Universität Lüneburg. Die an sich bereits hochwertige Darstellung könnte und sollte hier noch gezielt durch einen Abschnitt über rechtlich relevante Möglichkeiten zum Einbau und Ausbau geschlechtsspezifischer Fragestellungen in Forschung und Lehre ergänzt werden (z. B.: Aufzeigen von Förderungsmöglichkeiten, Hinwirken auf die Aufnahme solcher Fragestellungen in die Lehrpläne, Prüfungsrelevanz für die Studierenden).

Weiterer Gang der Darstellung unter Einbeziehung außerrechtlicher Themen

Im 9. Abschnitt werden mit zahlreichen Praxistipps Tätigkeitsfelder der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten umrissen wie Beratungsgespräch, Öffentlichkeitsarbeit, Mentoring, Finanzen, Optimierung des persönlichen Auftritts, Gender Mainstreaming. Beigefügt ist ein Teilabschnitt zum Umgang mit Jugendämtern. Teil 10 behandelt kurz das Thema „Frau und Finanzen“. Der recht umfangreiche elfte Teil (Frau und Beruf) enthält derzeit – weitere Ergänzungen sollen folgen – Ausführungen zu Frauen als Ingenieurinnen, Kinderbetreuung durch Au-Pair, zu familienfreundlicher Personalpolitik, Migration, Kinderbetreuung in Tagespflege, allein erziehenden Müttern, Berufswahl, lokalen Bündnissen für Familie sowie zum „Paradigmenwechsel“ in der Arbeitsmarktpolitik aus frauenpolitischer Sicht. Teil 12 (Rechtliche Grundlagen sowie weitere Rechtsgebiete) besteht aus Unterabschnitten zum Recht der EU, zum Stalking und zur Gleichstellung behinderter Frauen. Teil 13 als letzter Abschnitt behandelt speziell die Gleichstellung der Geschlechter in Polizei und Bundeswehr.

Gliederung und Gesamteindruck

Es fällt auf, dass etwa ein Drittel des Werkes sich nicht mit Rechtsthemen befasst, sondern mit primär außerrechtlichen Fragen: typischen Arbeitsfeldern und Arbeitssituationen der Gleichstellungsbeauftragten, frauenpolitischen, wirtschaftlichen und soziologischen Fragen, Statistik, Lebenssituationen und Lebensplanung von Frauen – all dies oft ohne Verbindung zu vorhandenen rechtlichen Aspekten. Dieser etwas breitere Ansatz ist nicht prinzipiell abzulehnen, denn eine zu starke Konzentration der Gleichstellungsarbeit auf rechtliche Themen kann zur Verengung des Blickwinkels und zur Bürokratisierung der Praxis führen. Außerrechtliche Probleme von Klient/-innen – wie die im Handbuch angesprochenen Felder Selbstbewusstsein und Eigendarstellung, Essstörungen und Sucht – sollen und dürfen in der Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten nicht ausgeklammert werden. Sie haben damit einen legitimen Platz im vorliegenden Handbuch. Freilich ist die Bezeichnung als ‚Rechtshandbuch‘ damit zu eng geworden. Das Werk ist mehr als ein Rechtshandbuch. Es wäre ohne Preisgeben des Rechtsbezugs eher angebracht, das Werk in Zukunft als ‚Praxis- und Rechtshandbuch‘ zu bezeichnen. Kapitel mit überwiegend juristischem Bezug (z. B. Teil 12 und 13) könnten in der Gliederung näher zu anderen Abschnitten dieser Art (wie Teil 3 bis 6) gezogen werden. Weiterhin wäre es sinnvoll, die Binnengliederung der Einzelabschnitte zu prüfen und neu zu systematisieren. Derzeit wirkt beispielsweise die Binnengliederung von Teil 6, 8 und 11 noch unübersichtlich. Ähnliches gilt für die Zuordnung von Unterabschnitten zu Oberthemen. Die rechtliche Darstellung zu den Aufgaben der Jugendämter wäre beispielsweise eher in Teil 5 oder 6 als in Teil 9 zu erwarten gewesen. Wenn die vorliegende Loseblattsammlung ergänzt wird, sollte dabei in Zukunft wie in anderen Loseblattsammlungen auf den Einzelblättern das jeweilige Nachlieferdatum vermerkt werden, um den jeweiligen Artikel zeitlich korrekt zuordnen zu können.

Insgesamt kann das Werk in seiner derzeitigen Form noch nicht vorbehaltlos empfohlen werden. Das liegt nur zum geringeren Teil an den Mängeln in der Gliederung und Systematisierung. Diese sind zwar sicherlich vorhanden, ließen sich aber ohne wesentliche Änderung der Inhalte beheben und sind ansatzweise bereits jetzt durch den umfangreichen „Wegweiser“ am Anfang des Buches kompensierbar. Schwerer wiegen Mängel wie diejenigen bei der Darstellung des Familienrechts in Teil 6. Hier wäre eine baldige umfassende Neubearbeitung wünschenswert. Andere Abschnitte, wie Teil 4 zum Dienst- und Arbeitsrecht, können hier als Leitbild dienen. Wünschenswert wäre die Neubearbeitung und Ergänzung nicht zuletzt im Hinblick darauf, dass die vielen bereits jetzt im Handbuch enthaltenen hochwertigen Beiträge eine angemessene Wirkung entfalten können.

URN urn:nbn:de:0114-qn092087

Dr. Arne Duncker

Universität Hannover, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte

E-Mail: arne.duncker@t-online.de

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