Cornelia C. Köhler:
Frauengelehrsamkeit im Leipzig der Frühaufklärung.
Möglichkeiten und Grenzen am Fallbeispiel des Schmähschriftenprozesses im Zusammenhang mit der Dichterkrönung Christiana Mariana von Zieglers.
Leipzig: Leipziger Universitätsverlag 2007.
366 Seiten, ISBN 978–3–86583–193–4, € 49,00
Abstract: Die Ereignisse um die Dichterkrönung der Christiana Mariana von Ziegler im Leipzig der Frühaufklärung sind Ausgangspunkt der hier veröffentlichten Dissertation von Cornelia Caroline Köhler: Gegen Ziegler als gekrönte Dichterin und gegen die an der Ehrung Beteiligten wurden in studentischen Kreisen anonyme Schmähschriften verfasst, welche als Ehrverletzung zum Gegenstand prozessualer Verfolgung wurden. Die Autorin untersucht die Vorgänge unter kultur-, literatur- und rechtsgeschichtlichen Aspekten, besonders im Hinblick auf die Förderung von Frauenbildung und auf die Frauengelehrsamkeit im 18. Jahrhundert. Sehr beachtlich sind die Edition und Auswertung der sächsischen Prozessakten von 1733/34.
Leipzig gehört zu den Orten Europas, an denen der Grundstein zur modernen Gleichberechtigung der Geschlechter gelegt wurde. Zwei der ersten naturrechtlichen Wegbereiter der Frauenrechte arbeiteten zur Zeit der Erstveröffentlichung ihrer Thesen (1688/89) in Leipzig zusammen: Christian Thomasius und Johannes Jacob v. Ryssel. Vor diesem Hintergrund erscheint es besonders bedeutsam, Frauengelehrsamkeit gerade im Leipzig der Frühaufklärung zu untersuchen, hier am besonders herausragenden Beispiel der Ereignisse um die Dichterkrönung Christiana Mariana von Zieglers. Die feierliche Dichterkrönung im Oktober 1733, die in Verfahren und öffentlicher Würde der Verleihung eines akademischen Grades ähnelte und die im 17. und 18. Jahrhundert auch weiteren deutschen Frauen zuteil wurde (vgl. S. 72–82), gilt als Höhepunkt von Zieglers Laufbahn als gelehrter Dichterin. Daraufhin kursierten in studentischen Kreisen mehrere ehrenrührige Parodien.
Köhler hat es sich zur Aufgabe gemacht, sowohl das Werk Zieglers im Kontext der damaligen Diskussion zur Frauenbildung als auch die Schmähschriften, die der Würdigung der Dichterin folgten, und die Prozesse um diese zu analysieren. Ihre Arbeit ist damit eine teils sozial- und literaturhistorische, teils rechtshistorische Untersuchung.
Einleitend schildert die Autorin kurz den Ablauf der Geschehnisse und geht auf den Forschungsstand zum Begriff der Gelehrsamkeit sowie zur Person Zieglers ein. Hinsichtlich der bisherigen, recht überschaubaren Literatur zu Ziegler wird namentlich auf Susanne Schneider (Lebensgeschichte und literarisches Werk als Wechselbeziehung. Zur Frage der Geschlechter in den Texten der Dichterin Christiana Mariana von Ziegler (1695 – 1760). Kassel 1997) und Katherine R. Goodman (Amazons and apprentices. Women an the German Parnassus in the early Enlightenment. Camden House 1999) verwiesen. Goodman zufolge steht Ziegler für das Gelehrsamkeits-Modell einer „Amazone“, welche, auf der genuin adligen französischen Salonkultur basierend, Frauen zur Nachfolge in der Gelehrsamkeit aufrufe. Der Fall Zieglers soll dagegen in der Untersuchung Köhlers eingeordnet werden in den „Gelehrsamkeitsdiskurs“ sowie den „Diskurs der querelle des femmes“, die beide kurz anhand der Sekundärliteratur des späten 20. Jahrhundert vorgestellt werden.
Im ersten Abschnitt zu „sozialgeschichtlichen Aspekten“ wird zunächst neben dem „politischen“ insbesondere der „mathematisch-philosophische“ Gelehrsamkeitsbegriff analysiert, welcher mit den philosophischen Lehren Christian Wolffs verknüpft war. Dessen Anhänger Johann Christoph Gottsched, der wichtigste Förderer Zieglers, wandte diesen Begriff auf die Lehre von der Dichtkunst an (Versuch einer Critischen Dichtkunst vor die Deutschen. Leipzig 1730). Köhler sieht bei den Wolffianern zwiespältige Ansichten über den Zugang von Frauen zur Gelehrsamkeit (vgl. S. 43): Einerseits habe der Vorrang der „mathematischen“ Erkenntnismethode den Zugang von Frauen zur Gelehrsamkeit erschwert, da eine gleiche geistige Befähigung beider Geschlechter zum logischen Denken nicht anerkannt worden sei. Andererseits hätten die allgemeinen Forderungen nach breiteren Bildungsmöglichkeiten und uneingeschränktem Vernunftgebrauch im Zusammenhang mit der allgemeinen menschlichen Vervollkommnung auch Chancen für Bildung und Gelehrsamkeit von Frauen eröffnet. Hinsichtlich der Haltung Wolffs zur Stellung der Frau wird auf die im derzeitigen geisteswissenschaftlichen Diskurs regelmäßig zitierten Vernünfftigen Gedancken von dem gesellschaftlichen Leben der Menschen und insonderheit dem gemeinen Wesen zu Beförderung der Glückseeligkeit des menschlichen Geschlechtes von 1721 Bezug genommen. Das ist natürlich nicht fern liegend, dennoch hätten hinsichtlich genauer Bezüge und Begründungen einer Eheherrschaft des Mannes sowie der dort deutlich vorgezeichneten Möglichkeit individueller Abweichungen auch Wolffs naturrechtliche Schriften (Jus naturae, Grundsätze des Natur- und Völckerrechts) konsultiert werden können.
Auch die Texte von Autoren des Gottsched-Kreises ergeben ein uneinheitliches Bild, wobei allerdings (vgl. S. 49) grundsätzlich der Gedanke einer gleichwertigen weiblichen Gelehrsamkeit und einer öffentlichen Tätigkeit von Frauen zum Ausdruck kommt. Im weiteren Verlauf werden zwei programmatische Texte Gottscheds zur Frauengelehrsamkeit untersucht: das Trauergedicht an Weichmann sowie die Gratulations-Ode zu Zieglers Dichterkrönung. Frauen wird die Gleichberechtigung auf dem Gebiet der Bildung zugesprochen: „Das Wissen schändet nicht. Das weibliche Geschlecht / Hat ja sowohl als wir zu freyen Künsten Recht.“ (Gottsched, zit. nach Köhler, S. 55)
Es folgt eine Analyse der Schriften Zieglers. Ihr von Vernunft geprägtes Dichterideal entspricht dem mathematisch-philosophischen Dichtungsbegriff (vgl. S. 63). Ihr Frauenbild wird als „in sich widersprüchlich und im Vergleich zum Diskussionsstand der männlichen Gelehrten relativ konservativ“ bezeichnet (S. 64 f.). Mehrfach stellt sie ihr eigenes Können bzw. allgemein dasjenige von Frauen unter das der Männer. Hier ließe sich einwenden, es könnte sich lediglich um eine zeittypische taktische Demutsgeste handeln. Festzuhalten bleibt freilich, dass Ziegler trotz ihres Eintretens für Frauenbildung auf der „ehelichen Herrschaft“ des Mannes und einer traditionell konservativen weiblichen Rollenzuweisung im Haushalt beharrte.
In einem Teilabschnitt zu Geschichte, sozialer und rechtlicher Bedeutung der Dichterkrönungen geht Köhler ausführlich auf weitere Dichterkrönungen deutscher Frauen im 17. und 18. Jahrhundert ein. In einer Ode von 1732 huldigt Ziegler der Doktorin Laura Bassi und gelehrten Frauen der Vergangenheit (vgl. S. 82–87). Zu Recht weist Köhler darauf hin, dass alle diese Vorbilder zur Zeit ihrer gelehrten Tätigkeit wie auch die früh verwitwete Ziegler unverheiratet waren. Die Dichterkrönung Zieglers erfolgte im Oktober 1733 durch die Universität Wittenberg. Ihr wurden Diplom, Lorbeerzweige und Efeukranz überreicht. Gottsched hatte ihre Person zur Ehrung vorgeschlagen sowie die Gratulations-Ode verfasst.
Zwei in Leipzig in studentischen Kreisen kursierende anonyme Parodien auf diese Ode wurden am 25.11.1733 an das dortige Universitätsgericht übergeben. Köhler untersucht diese Schriften im zweiten Abschnitt des Buches unter gattungsgeschichtlichen Aspekten als Parodien und als Satiren – auf der Grundlage recht umfangreicher Bezüge zur geschichtlichen Entwicklung der Satiretheorie. Hierbei wird überzeugend dargelegt, dass der erste der Texte (Text A) der Gattung Satire zuzuordnen sei, und zwar als „restaurative Satire“ mit dem Ziel der Verteidigung einer bedrohten Norm, nämlich eines „äußerst konservativen Frauenbildes“. Er halte aber nicht den Kriterien der neuen zeitgenössischen Satiretheorie des 18. Jahrhunderts stand, denn er verfolge nicht die Absicht einer erzieherischen Wirkung zur Besserung der Getadelten, sondern nur ihre Bestrafung durch das Verlachen. Text B hingegen sei persönlich motiviert und speziell gegen die Person Zieglers gerichtet, ohne dass die Kritik der Verteidigung einer konkreten Norm gelte. Damit rücke dieser Text in gefährliche Nähe zum „Pasquill“, der strafrechtlich zu verfolgenden Schmähschrift. Es folgt ein lesenswerter Exkurs über zeitgenössische Satiren von Frauen. Ziegler selbst spottete in ihren Satiren von 1728 u. a. über Kleinwüchsige, über Hässliche sowie über eine Frau, die sich astronomischer Kenntnisse rühmte (vgl. S. 121).
Im folgenden rechtsgeschichtlichen Teil (S. 129–220) sind leider Schwächen in der Gliederung festzustellen. Auf den Teil „C.1.1“ folgt kein „C.1.2“, und unter der Überschrift „C.1 Die Anerkennung Zieglers als Gelehrte durch die Prozeßbeteiligten“ wird lediglich die allgemeine Gliederung und Praxis der sächsischen Justizbehörden abgehandelt. Inhaltlich ist der betreffende Abschnitt allerdings durchaus beachtlich: Köhler unternimmt hier eine knappe, aber dennoch kenntnis- und materialreiche Darstellung sämtlicher sächsischer Justizbehörden und der dort tätigen Personen. Aus fachlicher rechtshistorischer Sicht fehlen hier mitunter die notwendigen Primärquellenangaben zum sächsischen Recht, da immer wieder lediglich auf die Sekundärliteratur des 20. Jahrhunderts Bezug genommen wird, anstatt auch die konkret angewandten Rechtsnormen zu benennen. Mit dieser Bemerkung soll der Wert dieses Teilabschnitts einer im übrigen ja nicht primär rechtshistorischen Arbeit jedoch keinesfalls geschmälert werden.
Insgesamt gelungen ist die gut aus den Akten erarbeitete Darstellung zum Ablauf des Schmähschriftenprozesses in Leipzig im Zusammenhang mit Gelehrsamkeitsbegriff und Frauenbild der Leipziger Juristen. Gerade letzterer Abschnitt vermag zu überzeugen und gehört zu den Höhepunkten der Arbeit. Durch ein im besten Sinne interdisziplinäres Vorgehen werden Fragestellungen und Erkenntnisse der Rechtsgeschichte erweitert, indem Gerichtsakten und Texte von Juristen einer kultur- und sprachgeschichtlichen Würdigung unterzogen werden. Dabei arbeitet Köhler heraus, dass das Gericht eine strenge Interpretation der Vorgänge bevorzugt habe, zugunsten von Ziegler und zu Lasten der angegriffenen Schmähschriften. Zudem gelingt es, drei beteiligte Leipziger Juristen nachzuweisen, in deren Schriften der Zusammenhang von neuem Gelehrsamkeitsbegriff und dem Zugeständnis einer weitergehenden Frauenbildung belegt werden kann.
Der weitere Prozessverlauf in Dresden führte schließlich zu einer Bagatellisierung des Streites und zur Niederschlagung der Verfahrens. Köhler sieht den Grund dafür weniger in einem konservativen Frauenbild der Dresdner Juristen, sie vermutet vielmehr den „Schutz der hohen sächsischen Beamten und ihrer Familien“ als naheliegendes Motiv (S. 211). Gleichwohl stellt sie in ihrer Zusammenfassung fest, trotz des insgesamt für die Frauenbildung nicht ungünstigen Klimas in Dresden scheine den dortigenVertretern der politischen Öffentlichkeit im Gegensatz zu den Leipziger Mitgliedern der res publica litteraria eine Ehrung mit Amtscharakter für eine Frau nicht vorstellbar und nicht praktizierbar gewesen zu sein (vgl. S. 219). Der Diskurs über die Bildungsmöglichkeiten von Frauen habe in der Zeit der Dichterkrönung Zieglers einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Köhler weist zutreffend auf zukünftige Forschungsaufgaben hin: der Bereich der akademischen Ehrungen für Frauen in ihrer sozialen und rechtlichen Bedeutung an anderen Orten sowie die Erforschung der gelehrten Tätigkeit weiterer Frauen im Umfeld der Leipziger Universität.
Hervorzuheben ist die gut gelungene und sehr ausführliche Textedition der Akten zum Schmähschriftenprozess von 1733/34 (S. 224–315) mit einem angefügten sachkundigen Kommentar. Weiterhin sind die Gratulations-Ode Gottscheds, Zieglers Ode auf die Doktorin Laura Maria Catharina Bassi sowie das Krönungsdiplom der Dichterkrönung beigefügt. Leider fehlt ein abschließendes Namens- und Sachregister. Auch eine Zeittafel zum Ablauf der Geschehnisse wäre wünschenswert gewesen. Insgesamt aber ist eine lesenswerte Untersuchung zu den Hintergründen eines frühen Schauplatzes europäischer Frauenemanzipation entstanden, die – wie von Köhler angeregt – weitere Forschungstätigkeit nach sich ziehen sollte.
URN urn:nbn:de:0114-qn092103
Dr. Arne Duncker
Leibniz Universität Hannover, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte
E-Mail: arne.duncker@t-online.de
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