Die Verhältnisse gingen und die Kategorien kamen. Intersectionality oder Vom Unbehagen an der amerikanischen Theorie

Tove Soiland

Intersectionality ist ein aus den USA stammendes Konzept, das im Rahmen der dortigen Women’s Studies entwickelt wurde mit dem Anspruch, die Verwobenheit und das Zusammenwirken sozialer Ungleichheitslagen analytisch ins Blickfeld zu bekommen. Zwar ist der Anspruch, Geschlecht in seiner Wechselwirkung mit anderen Ungleichheitslagen, insbesondere Klasse und Rasse, zu thematisieren, so alt wie die feministische Theorie selbst (Knapp 2008, S. 34-36). Gegenüber einer Vorstellung von Mehrfachdiskriminierung, wie sie beispielsweise das sogenannten triple oppression-Modell zum Ausdruck brachte, wurde jedoch schon früh in Anschlag gebracht, dass sich Unterdrückungsformen nicht additiv aneinanderreihen lassen (Anthias/Yuval-Davis 1983, S. 62/70). So stellte die US-amerikanische Juristin Kimberlé Crenshaw (1998), auf die der Begriff intersectionality zurückgeht, fest, dass schwarze Frauen von Formen der Diskriminierung betroffen sind, die sich nicht aus einer einfachen Addition von sex und race herleiten lassen, da der Sexismus, den schwarze Frauen erfahren, oftmals geradezu konträre Züge zu demjenigen aufweist, vor den sich weiße Frauen gestellt sehen. Ihr überzeugendes Argument lautete deshalb, dass Sexismus meist aus der Perspektive der Diskriminierungserfahrung weißer Frauen definiert ist (1998, S. 323ff.; 1994). Auch gegenüber Crenshaws Konzept wurden jedoch bald Einwände erhoben. Geltend gemacht wurde etwa, dass hier wiederum eine bestimmte Gruppe, nun nämlich diejenige schwarzer Frauen, im Zentrum stehe (Youval-Davis 2006, S. 201; Walgenbach 2007, S. 49/59). Dieses Argument verweist auf den Kontext, in dessen Rahmen das Konzept gegenwärtig vorrangig seine Aufnahme findet: intersectionality ist heute genuiner Bestandteil jener Kritik an identity politics, wie sie seit geraumer Zeit die feministische Theoriebildung an den Akademien in den USA dominiert. Es geht also im weitesten Sinn nicht um eine lediglich weitere Fragmentierung der master-Kategorien race, classe und gender, um das Auffinden sozusagen von „‚several identities under one‘“ (Yuval-Davis 2006, S. 201/205), sondern es geht um die Infragestellung überhaupt der Möglichkeit, die Homogenität irgendeiner Gruppe zu postulieren. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber jeglicher Form von Kategorisierung, die nunmehr unter Verdacht steht, die Wirklichkeit nur in reduktionistischer Form abbilden zu können. Bemängelt werden an Kategorisierungen insbesondere die Unausweichlichkeit von Grenzziehungen und die damit verbundenen Ausschlüsse, wobei dieser Beanstandung die Annahme zugrunde liegt, dass Ungleichheit auf solchen Ausschlüssen basiere. So merkt die amerikanische Soziologin Leslie McCall zu dieser Entwicklung kritisch an: „Indeed, the premise of this approach is that nothing fits neatly except as a result of imposing a stable and homogenizing order on a more unstable and heterogeneous social reality.“ (2005, S. 1777)

Es scheint nun, dass der intersectionality-Ansatz im deutschsprachigen Raum als Hinweis auf einen social (re-)turn gewertet wird, als Zeichen mit anderen Worten eines neu erwachenden Interesses an kritischer Gesellschaftstheorie, die in den Augen vieler unter dem Eindruck der Prädominanz von Ansätzen aus den Cultural Studies allzu sehr in Vergessenheit geriet. Zwar ist unbestritten, dass der Ansatz seine Wurzeln in der amerikanischen „Differenz- und Dekonstruktivismusdebatte“ hat (Lutz 2007, S. 222), deren Protagonistinnen die berechtigte, wenn auch in eine andere Richtung zielende Kritik der Black women an der Definitionsmacht weißer Feministinnen primär als Beleg für ihre These von der prinzipiellen Unabschließbarkeit jeder Kategorie (Butler 1991, S. 210) auffassten. Doch mehren sich gegenwärtig Stimmen, dass dies nicht die einzig mögliche aus der Kritik der Black women zu ziehende Konsequenz sei. So stellt Leslie McCall fest, dass jener gegenwärtig dominante anti-kategoriale Ansatz nur eine Interpretationsweise von intersectionality darstellt (2005, S. 1777/1779/1791). Sie schlägt demgegenüber vor, der Forderung nach Komplexität in einem inter-kategorialen Ansatz nachzukommen und Kategorien als Ort der Ungleichheit analytisch zunächst vorauszusetzen. Damit steht nicht nur die Ungleichheit wieder im Zentrum der Analyse, sondern es sind auch sozialwissenschaftliche Methoden, insb. der Ungleichheitsforschung, die an die Stelle der im anti-kategorialen Verständnis vorrangig zur Anwendung gelangenden Methoden der Dekonstruktion, Genealogie und Ethnographie treten. Es ist diese Ausrichtung, die es Wissenschaftlerinnen wie Gudrun-Axeli Knapp und Cornelia Klinger, die der kritischen Gesellschaftstheorie verpflichtet sind, erlaubt, sich zum Zwecke einer Art social relaunch an diese amerikanische Diskussion anzulehnen. Die beiden Autorinnen betonen allerdings, dass es sich dabei nicht um eine einfache Rückkehr handeln könne. Die Rede ist vielmehr von einer „paradigmatischen Neuorientierung“ (Klinger/Knapp 2007, S. 35, Degele/Winker 2007, S. 1, kritisch dazu aber Knapp 2008, S. 42) resp. von einem „Paradigmenwechsel“ (Hardmeier/Vinz 2007, S. 25), der sich aufdränge, weil die bisherige Konzeptualisierung von gender,race und class überhaupt als unbefriedigend erachtet wird. So argumentieren Klinger/Knapp, dass es keine hinreichende vorgängige Klärung der einzelnen Kategorien gebe, auf die zurückgegriffen werden könne, „da die herkömmlichen Formulierungen der Konzepte Klasse, Rasse und Geschlecht ihrer Überschneidung [...] nicht gerecht“ würden (2007, S. 37). In eine ähnliche Richtung zielen Walgenbach (2007) und Dietze et al. (2007, S. 10f.), die dafür plädieren, nicht lediglich nach den Interdependenzen von gender mit anderen Kategorien zu fragen, sondern gender selbst als interdependente Kategorie zu denken. Und sie verbinden damit die Forderung, das gesamte Fach der Gender Studies an der Humboldt-Universität Berlin auf intersectionality zu verpflichten, ja, erwägen gar deren Umbenennung in Difference Studies (ebd.).

Vor dem Hintergrund dieses dezidierten Neuerungswillens mag es sinnvoll sein, einen Moment innezuhalten und nach den gesellschaftstheoretischen Grundlagen des intersectionality-Konzepts zu fragen. Aufgrund des bisher gesagten scheint es, dass sich gegenwärtig im wesentlichen zwei Strömungen unter diesem Begriff vereinen: eine, deren Erkenntnisinteresse von grundsätzlicher Kritik an Kategorien geleitet ist, und eine andere, der es darum geht, die Komplexität sozialer Ungleichheitslagen adäquat(er) erfassen und konzeptualisieren zu können. Insbesondere letztere Ansätze, die im deutschsprachigen Raum die eigentlichen Impulsgeber dieser Hoffnung auf einen social return zu sein scheinen, zeichnen sich dadurch aus, dass sie nach intersektionalen Betroffenheiten von Ungleichheitslagen fragen. Das eigentliche Untersuchungsobjekt sind damit nicht die Mechanismen der Segregation, sondern deren Effekte und daran anschließend die Frage, wie Gruppen zu konzeptualisieren sind, um genügend komplex, das heißt, den realen soziologischen Gegebenheiten angemessen zu sein. Diese Ausrichtung verweist auf die eigentliche Herkunft des Konzeptes, das im US-amerikanischen Kontext der Antidiskriminierung verankert ist und heute vor allem auf UNO-Ebene und im Rahmen international tätiger NGO’s Bestandteil der Menschenrechtsdebatte ist. Das heißt, es geht primär um die Entwicklung von policy-Instrumenten der Antidiskriminierung, die, wie McCall es formuliert, auf die Problematik reagieren will, „that some forms of inequality seem to arise from the same conditions that might reduce other forms, including, potentially, a conflict between reducing gender inequality and reducing inequality among women.“ (2005, S. 1791) So wichtig es für den Bereich der Antidiskriminierung ist, spezifische Diskriminierungserfahrungen, die in der Fokussierung auf die master-Kategorien nicht ins Blickfeld geraten, artikulieren zu können (Crenshaw 1994; 1997) resp. auf die Antinomien von sich nicht nur verstärkenden, sondern sich gegenseitig auch widerstreitenden Ungleichheitseffekten hinzuweisen, verbindet sich mit diesem Erkenntnisinteresse doch ein Problem, wenn daraus gesellschaftstheoretische Schlüsse gezogen werden sollen. So ist beispielsweise die Fokussierung auf multiple social groups (McCall 2005, S. 1786) von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die jeweils für einen Standort geeignetsten Mittel zu bestimmen, um Ungleichheitslagen entgegenzuwirken und ist McCalls Feststellung von großem Interesse, dass der Einflussfaktor von Rasse und Geschlecht auf die jeweilige Ungleichheit nicht in jedem Fall gleich groß ist, sondern je nach Standort, aber auch Bildungssegment variiert (ebd., S. 1790). Gleichwohl haftet dieser Fokussierung auf Antidiskriminierung die auch von McCall festgestellte Problematik an, dass die Aufhebung einer Ungleichheitslage, sprich, die Förderung einer Gruppierung, möglicherweise eine neue Ungleichheitslage für eine andere Gruppierung bedeutet. Dies scheint mir nun aber nahezu notgedrungen der Effekt jeder Antidiskriminierungsstrategie zu sein, die Gleichstellung in Absehung der zugrundeliegenden Segregationsmechanismen verfolgt. Denn solange die makrostrukturellen Gründe für die Segregation bestehen bleiben, wird zwangsläufig jede Fördermaßnahme, so intersektionell sie auch ausgerichtet sein mag, letztlich zu einer lediglich neuen Verteilung oder Umverteilung von Ungleichheitslagen führen. Gleichzeitig verunmöglicht aber genau dieser Blickwinkel weitgehend die Fokussierung auf ebendiese Segregationsmechanismen, deren theoretische Ausarbeitung nunmehr unter dem generellen Verdacht steht, der gesellschaftlichen Komplexität nicht gerecht zu werden.

Die Forderung jedoch, social power axes nicht isoliert, sondern nur in ihrer Überlagerung zu denken (Yuval-Davis 2006, S. 203) resp. das von Klinger und Knapp formulierte Vorhaben, die „strukturellen Merkmale“ patriarchaler Kultur, nationaler Verfasstheit und kapitalistischer Wirtschaftsweise nicht einzeln, sondern in ihrem „Strukturzusammenhang“ zu konzipieren (2007, S. 27; Knapp 2005, S. 77), setzt ihrerseits voraus, dass diese Kategorien so konzipiert sind, dass sie eine Interferenz auch zu denken erlauben. Für soziale Gruppen ist dies ohne weiteres möglich. Die Kategorien kritischer Gesellschaftstheorie zeichnen sich jedoch dadurch aus, dass sie komplexe Mechaniken gesellschaftlicher Produktion und Reproduktion bezeichnen; sie bezeichnen nicht oder nicht in erster Linie Gruppen. Und dies verweist zurück auf das Problem, dass die Forderung nach intersektionellen Analysen in einem Diskriminierungsdiskurs beheimatet ist. Kategorien, die für das Problem von Diskriminierung in Frage kommen, sind nun aber nicht per se auch solche, die maßgeblich an der Organisation gesellschaftlicher Produktion und Reproduktion beteiligt resp. für diese zentral sind. Es geht, wie Dietze et al. (2007, S. 10) zu Recht formulieren, um „Kategorien der Benachteiligung“, die weniger komplexe Mechanismen gesellschaftlicher Organisation als die Zuschreibung ‚realer‘ oder vorgestellter Merkmale und die damit verbundenen Vorurteile bezeichnen. So ist denn auch selbstverständlich die Anzahl der Gründe, die zu einer Benachteiligung Anlass geben, in der Tendenz offen (Degele/Winker 2007, S. 11) und macht es – im Bereich der Antidiskriminierung – Sinn, nach diesen zu fragen. Kategorien im gesellschaftstheoretischen Sinn sind diese damit aber noch nicht. Es scheint, und dies ist für mich der eigentliche Grund, warum Erkenntnisse aus dem Feld der Antidiskriminierung nicht tel quel auf Fragen der Gesellschaftstheorie übertragen werden können, dass mit dem Wort ‚Kategorie‘ zwei Dinge zugleich benannt werden, die kategorial gesehen nicht auf derselben Ebene liegen. So kann die beschreibende Soziologie Interferenzen denken, weil sie diese als Merkmale konzipiert. Umgekehrt kann die Forderung, komplexe Dynamiken gesellschaftlicher Produktion und Reproduktion interferent zu denken, erhebliche Schwierigkeiten bereiten und ist auch nicht in jedem Fall sinnvoll resp. kann nur eingelöst werden, wenn diese Dynamiken wiederum auf ‚Merkmale‘ einer Gruppenzugehörigkeit reduziert werden.

So war es für Marx selbstverständlich, davon auszugehen, dass die Möglichkeit des Kapitals, Mehrwert zu akkumulieren, sowohl auf einem patriarchalen und damit asymmetrischen Geschlechterverhältnis basierte wie auf der, vorgängigen, primären Akkumulation, die durch Kolonialisierung ermöglicht und durch den nachfolgenden Imperialismus weiterhin garantiert wurde. Trotzdem wäre es wenig sinnvoll zu sagen, seine Mehrwertanalyse sei wertlos, weil sie nur eine einzelne Achse der Ausbeutung ins Blickfeld nimmt. Allerdings beschreibt die Mehrwertanalyse auch keine Kategorie, sondern einen Mechanismus. Marx spricht vom Wert – in seinem Verständnis das Organisationsprinzip kapitalistischer Produktion – als von einem unter dinglicher Hülle versteckten Personenverhältnis. Und es scheint mir nicht zufällig, dass man genau dieses Wort – Verhältnis – in den Analysen zur Intersektionalität weitgehend vergeblich sucht. Und dementsprechend auch auf die Frage keine Antwort findet, wie denn Verhältnisse, nicht Kategorien, in ihrer Interferenz zu denken wären.

Wie sehr sich hier etwas Grundsätzliches in der Denkweise verschoben hat, zeigt sich spätestens dort, wo „working classness“ (Yuval-Davis 2006, S. 195), ein Wort, das offenbar ganz im Sinne von intersectionality in Anlehnung an Blackness und womenhood gebildet wurde, zu uns als „Klassismus“ zurückkehrt (Degele/Winker 2007, S. 7). Aus einem Begriff, der ursprünglich einen Funktionszusammenhang bezeichnen sollte, ist hier eine Eigenschaft geworden, eine Seinsweise zumindest oder ein Wesenszug, der dann wiederum offenbar eine bestimmte Personengruppe betreffen soll. Die für den intersectionality-Ansatz so zentrale Frage der Homogenität oder Nicht-Homogenität von Gruppen, und in der Folge die daraus entstandene Essentialismuskritik, erhält ihre Brisanz überhaupt erst vor dem Hintergrund dieser merkwürdigen Verschiebung, in deren Verlauf Organisationsprinzipien gesellschaftlicher Produktion und Reproduktion zu Eigenschaften und in der Folge die daraus resultierenden Positionierungen zu einer Frage der Identität Einzelner oder ganzer Gruppen wurden. Und so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit der Essentialismuskritik und der damit verbundenen Kritik an identity politics eine Lösung gefunden wurde für eine Problemlage, die überhaupt erst durch die Bedeutungsverschiebung entstand, die zentrale gesellschaftstheoretische Begriffe wie Klasse und Geschlecht im Übergang in den englischsprachigen Raum erfuhren.

Kritik an der Essentialismuskritik: Die Artikulation eines Verhältnisses ist keine identity politics

Gleichwohl fällt auf, wie sehr die Sorge um einen allfälligen Essentialismus auch im deutschsprachigen Raum das Interesse an intersectionality leitet. So argumentiert etwa Helma Lutz, dass im Intersektionalitäts-Ansatz Kategorien deshalb nicht mehr als „essentielle“ begründet seien, weil sie als Effekt von Interaktionen, dem doing ethnicity oder dem doing gender, wahrgenommen würden (Lutz 2007, S. 223). Doch auch bei Autorinnen, die durchaus an der Prädominanz „sozioökonomischer Strukturen“ (Walgenbach 2007, S. 57) festhalten wollen resp. davon ausgehen, dass die „kapitalistische Akkumulationslogik“ den Ausgangspunkt auch intersektioneller Analysen bildet (Degele/Winker 2007, S. 4; Ross 2008, S. 32), steht die Sorge um einen allfälligen Essentialismus im Vordergrund. So spricht Katharina Walgenbach von der „Gefahr der Stabilisierung von Kategorien“, der nur damit zu begegnen sei, dass jede „Vorstellung eines ‚genuinen Kern‘ von sozialen Kategorien“ zurückgewiesen werde (2007, S. 64). Und obwohl Cornelia Klinger und Gudrun-Axeli Knapp die Übersetzung der Strukturgeber von Ungleichheit in Identitätskategorien als eine „Verlagerung [...] der Gesellschaftsanalyse auf das Gebiet [...] der Identitätspolitik“ kritisieren (Klinger 2003, 25/17; ähnlich auch Klinger/Knapp 2007, S. 36/32), ist auch hier eine gewisse Angst vor kategorialen „Reifikationen“ zu spüren (Knapp 2008, S. 49).

So stellen Klinger und Knapp fest, dass ein wichtiger Beitrag der beiden Begriffe ‚Rasse‘ und ‚Geschlecht‘ darin bestand, den Nachweis ihrer Nicht-Natürlichkeit zu erbringen. Und sie beschreiben diese Errungenschaft als durchaus ambivalente, weil mit der „Naturbasis“ von Rasse und Geschlecht „zugleich auch ihre Evidenz“ verloren ging (2007, S. 34). Auch hier mag deshalb eine kurze Rückbesinnung auf das, was gesellschaftstheoretische Kategorien ursprünglich leisten wollten, nützlich sein. Marx wollte mit seinem Klassenbegriff ja nicht den Nachweis erbringen, dass diese nicht natürlich sind. Er fand den Begriff eigens, um etwas zu bezeichnen, was es nicht gab. Es war nicht seine Frage, ob es Klassen gibt oder nicht, ob sie natürlich sind oder nicht. Marx begründete die Klassen auch nicht essentialistisch, und er interessierte sich wenig für die Frage, wer wozu gehört. Sondern er wollte mit Hilfe des Klassenbegriffs, und anderer, die Frage klären, wie das Kapital es anstellt, sich zu akkumulieren. Analog dazu würde ich sagen, dass auch die gesellschaftstheoretische Leistung von ‚Geschlecht‘ und ‚Rasse‘ ursprünglich im Anliegen bestand, die darin involvierten Mechanismen der Hierarchisierung zu verstehen und darüber hinaus den Nachweis zu erbringen, dass diese zentrale Strukturmerkmale der Produktion und Reproduktion westlich-kapitalistischer Gesellschaften darstellen, dass sie eine ihrer zentralen Bedingungen sind, in die sie eingehen und worin sie sich gleichzeitig reproduzieren. Wenn dem gegenüber das heutige Projekt geradezu konträre Züge annimmt, indem nunmehr die Befreiung aus Kategorien als das eigentliche Ziel erscheint, wie wenn die Kategorien die Ursache der Machtrelation wären und nicht ein Mittel, um ihr zu begegnen, so wirft dies wiederum die Frage auf, was jeweils mit Kategorien gemeint sei. In der letztgenannten Sichtweise scheinen Kategorien in der Tendenz mit der hegemonialen Ordnung selbst zusammenzufallen. In meinem Verständnis jedoch sind die traditionellen gesellschaftstheoretischen Kategorien das Gegenteil der hegemonialen Ordnung, denn was letztere auszeichnet, ist, dass die Verhältnisse darin unartikuliert sind. Das heißt, die Leistung der Gesellschaftstheorie bestand darin, etwas zu artikulieren, was gerade nicht offen zu Tage trat – man kann durchaus auch sagen, nicht existierte, und zwar zum Zwecke der Strukturierung komplexer und manchmal auch undurchschaubarer Zusammenhänge. Wenn gefragt wird, wie Machtrelationen grundlegende Organisationsprinzipien gesellschaftlicher Produktion und Reproduktion strukturieren und sich darin auch reproduzieren, so liegt der Fokus hier auf der Relation und deren Funktionsweise und nicht, oder zumindest nicht primär, auf der Frage, welche Mitglieder sich an den jeweiligen Polen versammeln, die, und darin ist der Debatte beispielsweise um die ethnisierte Umverteilung von Hausarbeit zwischen Frauen zuzustimmen, eben auch auswechselbar sind. Die Ausarbeitung dieser Relation – und das Wort in der Marxistischen Tradition hierfür ist ‚Artikulation‘ – ist nicht die Definition einer homogenen Gruppe. Sie ist folglich auch keine identity politics. Doch genau dieses Missverständnis scheint mir den Essentialismusvorwurf anzuleiten: Dieser Vorwurf missversteht eine solche Artikulation als Definition einer Gruppe, die durch ein gemeinsames Merkmal zusammengehalten wird.

Ich kann deshalb nur Gudrun-Axeli Knapps Anliegen unterstützen, zu den „liegengebliebenen theoretischen ‚Baustellen‘ aus der Anfangsphase der Frauen- und Geschlechterforschung“ (2005, S. 72f.) zurückzukehren. Aus den genannten Gründen frage ich mich aber, ob der intersectionality-Begriff dafür geeignet ist, hat doch ein wesentlicher Strang dieses Ansatzes seine Wurzeln in der Kritik an genau jener Gesellschaftstheorie, von der die Frauen- und Geschlechterforschung ursprünglich ihren Ausgang nahm (Anthias/Yuval-Davis 1983, S. 63ff.). Ich möchte an dieser Stelle die Inkompatibilität beider Theorietraditionen betonen. Man wird nämlich nicht darum herum kommen, in der Frage Stellung zu beziehen, ob man der Artikulation oder der Dekonstruktion den Vorzug geben will, oder noch genauer, ob man die Persistenz von Ungleichheit in der mangelnden Artikulation eines Verhältnisses oder im Ausbleiben der Dekonstruktion von Kategorien verortet. Tatsache ist, dass letzteres ersteres verunmöglicht – wenn auch aufgrund eines grundlegenden Missverständnisses dessen, was Artikulation ist.

Geschlecht als Bestandteil des Akkumulationsregimes thematisieren

Ich möchte dies abschließend anhand eines für die deutschsprachige Diskussion zentralen Konfliktfeldes erörtern: der Debatte um die ethnisierte Umverteilung der Hausarbeit. Es wurde wiederholt festgestellt, dass es im Rahmen aktueller gesellschaftstheoretischer Diskussion kaum zeitdiagnostische Beiträge von Seiten der Geschlechterforschung gibt (Aulenbacher 2007, S. 42, Knapp 2005, S. 75). So vielfältig die Ansätze, die sich mit den veränderten Bedingungen des Postfordismus auseinandersetzen, finden sich darin nur vereinzelt Beiträge, die sich mit der veränderten Dynamik des Geschlechterverhältnisses in spätkapitalistischen Gesellschaften befassen (Pühl 2008, 2003; Michalitsch 2006). Wo dieser Frage im Bereich der Gender Studies nachgegangen wird, wird sie meist als eine Frage des normativen Wandels verhandelt. Ähnlich verorten die wenigen Beiträge von Seiten der Regulationsschule, die sich dem Geschlechterverhältnisses annehmen, dieses im Bereich der Regulationsweise resp. kultureller Praxen und Institutionen (Kohlmorgen 2007, S. 169ff.; Bieling 2007, S. 108). Was weitgehend fehlt, sind ernsthafte Auseinandersetzungen mit der Frage, wie veränderte Dynamiken im Geschlechterverhältnis mit dem Akkumulationsregime spätkapitalistischer Gesellschaften interferieren. Es ist meine These, dass dem Phänomen einer ethnisierten Umverteilung von Hausarbeit, das gegenwärtig unter dem m. E. unglücklichen Etikett ‚deutsche Karrierefrau mit migrantischer Haushaltshilfe‘ verhandelt wird, nur begegnet werden kann auf der Grundlage eines eingehenden Verständnisses der veränderten Dynamiken des Akkumulationsregimes, wie sie spätkapitalistische Gesellschaften kennzeichnen. Soll Ungleichheit nicht lediglich, wie Helga Krüger es formuliert, in „einer personalisierten Weise erlebt und in Form von Personalisierung reflektiert“ werden (2007, 180), ist es notwendig, die zugrundeliegenden Segregationsmechanismen zu verstehen. Dies versucht teilweise die feministische Ökonomie, doch sucht man Hinweise auf diese in der Diskussion um Intersektionalität vergeblich.

Eine zentrale Annahme feministischer Ökonomie lautet, dass die erhöhte Erwerbstätigkeit von Frauen, wenn sie nicht überhaupt wesentlich zu jener Krise der Fordistischen Akkumulation beitrug, die den Übergang zum Postfordismus notwendig machte, sie zumindest eine Dynamik maßgeblich verschärft hat, die die Ökonomin Mascha Madörin in Anlehnung an den amerikanischen Ökonomen William J. Baumol das Problem der divergierenden Produktivitäten nennt (2007, S. 148-153; 2006, S. 291-293). Mit diesem Begriff soll der Umstand beschrieben werden, dass sich personennahe Dienstleistungen, und zwar insbesondere in jenem Bereich, der heute meist als care economy bezeichnet wird, nicht gleich rationalisieren lassen wie dies für den Bereich der Produktion von Gütern der Fall ist. Folge davon ist, dass sich die Dienstleistungen dieses sogenannten care-Bereichs im Verhältnis zu den Gütern der Güterproduktion laufend verteuern resp. im Vergleich zu den Gütern der Güterproduktion teurer erscheinen. Während das fordistische Akkumulationsregime Wohlstand und damit eine gewisse soziale Befriedung mittels der Produktivitätssteigerung im Bereich der Güterproduktion herstellen konnte (Bieling 2007, 103), würde die Fortführung dieser Strategie auch für den Bereich personennaher Dienstleistungen eine empfindliche Einschränkung der Akkumulationsmöglichkeiten bedeuten, weil hier das Mittel der Produktivitätssteigerung nicht greift. Eine solche Einschränkung wird gegenwärtig bekanntlich nicht in Kauf genommen, was eine Verteuerung dieser Dienste für die Haushalte einerseits und einen permanenter Lohndruck für die Lohnempfänger der in diesem Bereich Tätigen, meist Frauen, andrerseits bedeutet. Verschärft wird diese Lage zusätzlich dadurch, dass dieser Sektor personennaher Dienstleistungen gegenwärtig ein starkes Wachstum aufweist (Madörin 2008, S. 30f.), weil die vormals in Haushalten unentgeltlich erbrachten Dienste und hergestellten Produkte durch die erhöhte Erwerbstätigkeit von Frauen nunmehr warenförmig vermittelt bereitgestellt resp. produziert werden müssen (ebd., S. 37). Dies macht aber auch deutlich, dass es sich bei diesem Phänomen ökonomisch gesehen nicht um ein marginales, sondern, wie Madörin auch zahlenmäßig zeigt (ebd., S. 22-35), um ein zentrales Problem spätkapitalistischer Ökonomien und damit des gegenwärtigen Akkumulationsregimes handelt. Letzteres löst dies vorläufig so, dass es diesen Bereich einerseits mit Mitteln des New Public Management zu rationalisieren sucht und andererseits stark dereguliert, unter anderem mithilfe eines Migrationsregimes, das laufend illegalisierte Menschen hervorbringt, die gezwungen sind, in solch deregulierten Verhältnissen zu arbeiten (ebd., S. 37).

Wenn man diesen Umstand nun als „Doing Ethnicity“ (Lutz 2007, S. 224-227) verhandelt und damit der ‚erfolgreichen Karrierefrau‘, die eine ‚migrantische Haushaltshilfe‘ in ihrem Haushalt beschäftigt, in der Tendenz Rassismus unterstellt, so scheint mir dies genau jene Privatisierung einer gesellschaftlichen Problemlage zu wiederholen, die für das Geschlechterverhältnis schon immer konstitutiv war. Umgekehrt würde die Artikulation dieser Lage als gesellschaftliche eine verallgemeinernde Aussage erfordern, nämlich das Postulat einer, was den Bereich der care-Arbeit betrifft, nach wie vor bestehenden, kollektiven Betroffenheitslage von Frauen, die heute weitgehend diskreditiert ist resp. mit dem Argument zunehmender Bedeutung „anderer Marker sozialer Positionierung“ bestritten wird (ebd., S. 225). Die Unterschichtung des Arbeitsmarktes ist nun aber als eine Frage der Differenz zwischen Frauen nicht adäquat verstanden. Sie ist vielmehr der Effekt dessen, dass das Problem der divergierenden Produktivitäten im Rahmen des gegenwärtigen Akkumulationsregimes nicht nur nicht zu lösen ist, sondern sich darin laufend verschärft, und sie verweist damit auf die, nach wie vor, ungelöste Frage, wie in Zukunft die gesellschaftlich notwendige care-Arbeit organisiert werden soll. Als eine Frage der Konstruktion kultureller oder ethnischer Differenzen, resp. als Interessenskonflikt zwischen Frauen verhandelt bleibt unsichtbar, dass die Lösung dieses Problems das gegenwärtige Akkumulationsregime empfindlich treffen würde – und auch könnte. Stattdessen gerät der Mechanismus, der ‚die Karrieristin‘ und ‚die Migrantin‘ in diesen Antagonismus setzt, mit der Rahmung dieser Problemlage als eine von Differenzen zwischen Frauen resp. als Effekt eines Machtverhältnisses, das sich der Konstruktion ethnischer Differenzen bedient, gerade aus dem Blick – womit er ungestört weiterexistieren kann.

Merkwürdig genug jedenfalls bleibt, dass Frauen eine die Gesellschaft als ganze betreffende Problemlage als Konflikt zwischen sich verhandeln. Wenn der intersectionality-Ansatz zu diesem Phänomen beiträgt, indem er maßgeblich in diesem Streit um Differenz zwischen Frauen verankert ist, so mag dies daran liegen, dass hier nicht scharf genug unterschieden wird, ob das, was intersektionell sein soll, die sich in einem Individuum überlagernden Positionierungen von Gruppenzugehörigkeiten sind oder die Mechanismen der Segregation und damit zentrale Organisationsprinzipien gesellschaftlicher Produktion und Reproduktion. Einen Weg mag hier Helga Krüger weisen, die die „Organisation der Produktion“ und die „Organisation der Reproduktion“ als „interdependentes Verhältnis“ bezeichnet resp. von „Reproduktionsverhältnissen“ und „Produktionsverhältnissen“ als zwei zwar mit Eigenlogik behafteten aber gleichwohl interferierenden Sphären spricht (2007, ebd. S. 178/183). Hier wären es die Verhältnisse, die interferieren. ‚Intersektionalität‘ lässt im Bild der ‚Überschneidung‘ aber eher an soziale Gruppen denken. Das Wort ‚Kategorie‘ jedenfalls trägt hier nicht zur weiteren Klärung bei.

Literatur

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Ross, Bettina (2008): Intersektionale Perspektiven auf Internationale Arbeitsteilung. In: Femina Politica. Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft, Jg. 17, Nr. 1, S. 29-40.

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URN urn:nbn:de:0114-qn093384

Dr. Tove Soiland

Lehrbeauftragte des Historischen Seminars der Universität Zürich

E-Mail: tove.soiland@bluewin.ch

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