„Menschengeschlecht“ im Übergang zu ‚weiblich‘, ‚männlich‘, ‚vorherrschend weiblich‘, ‚vorherrschend männlich‘

Rezension von Heinz-Jürgen Voß

Maximilian Schochow:

Die Ordnung der Hermaphroditen–Geschlechter.

Eine Genealogie des Geschlechtsbegriffs.

Berlin: Akademie Verlag 2009.

296 Seiten, ISBN: 978-3-05-004630-3, € 49,80

Abstract: Maximilian Schochow legt eine materialreiche Studie vor, die sich insbesondere medizinischen Ausführungen zu Hermaphroditismus seit dem 16. Jahrhundert zuwendet. Er vollzieht die Entwicklungen und Wandlungen medizinischer Hermaphroditismus-Beschreibungen bis ins 19. Jahrhundert nach. Insofern die Arbeit ausführlich sonst schwer verfügbares Material rezipiert und auf dieser Grundlage eine Reihe von bedenkenswerten Schlussfolgerungen präsentiert, ist sie für vergleichbare Untersuchungen nützlich. Gleichwohl sollten die vorgelegten Deutungen kritisch rezipiert werden.

Auffassungen über Geschlecht, auch naturphilosophische bzw. biologisch-medizinische, unterliegen einem historischen Wandel. Maximilian Schochow vollzieht diese Veränderungen vom 16. bis ins 19. Jahrhundert materialreich nach und stellt exemplarisch an Auseinandersetzungen zum Thema Hermaphroditismus die sich wandelnden Argumentationen von Medizinern vor. Schochow schreibt eine Genealogie – im Sinne einer Herkunftsgeschichte – geschlechtlicher Unterscheidungen und der Beschreibung von ‚Abweichungen‘, er erhebt nicht den Anspruch, die Genealogie zu schreiben. Dies ist zu beachten, denn hieraus erwächst der Nutzen der Arbeit: Sie bietet eine Reihe neuer, bedenkenswerter Interpretationsansätze. Leider verwirrt aber bereits der Titel, in dem eine Begriffsgeschichte angekündigt wird, die Schochow gerade nicht leistet. Auch erscheint bei dem Bemühen, ‚nur‘ eine Geschichte zu schreiben, die Sorgfalt bei der Materialauswahl auf der Strecke geblieben zu sein – teilweise wird Material intensiv eingebunden und werden Diskussionen herausgestellt, an anderen Stellen fehlt dies vollständig.

Historische Übergänge und deren Einordnung

Für das 15. und 16. Jahrhundert stellt Schochow heraus, dass der Begriff ‚Geschlecht‘ sich nicht auf ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ einschränkte, sondern eine genealogische Bedeutung besaß. So sei von „Pflanzen-“, „Tier-“ und „Menschengeschlechtern“ (S. 31 f.) die Rede gewesen; Hermaphroditen seien nicht als zu betrachtende ‚Pathologien‘, als ‚vorherrschend weiblich‘ oder ‚vorherrschend männlich‘ kenntlich gemacht worden. Vielmehr seien sie als ‚Monstren‘ angesehen worden, die innerhalb einer ganzen Reihe weiterer Monstren existierten. Solche ‚Monstren‘ seien insbesondere als Mischbildungen aus Merkmalen dieser „Pflanzen-“, „Tier-“ und „Menschengeschlechter“ dargestellt worden. So seien körperliche und charakterliche Zuweisungen, Eigenschaften und Tugenden in ihrer Ähnlichkeit zu einem der anderen ‚Geschlechter‘ beschrieben worden. Die Untersuchung von Menschen habe sich diesbezüglich auf eine äußere Besichtigung beschränkt, es sei versucht worden, die äußere Erscheinung in einer Art Exegese zu lesen. Schochow kritisiert die häufige Rückübertragung des heutigen (binären) Geschlechtsbegriffes, der auch für Beschreibungen dieser Zeit angewendet werde, der allerdings nicht der Vielzahl der beschriebenen ‚Geschlechter‘ – „Pflanzen-“, „Tier-“ und „Menschengeschlechter“ und ihrer Mischungen – gerecht werde (S. 53).

Einen Bruch erkennt Schochow in medizinischen Beschreibungen aus der Übergangszeit vom 16. zum 17. Jahrhundert, in denen „Zeugungs-“ und „Geburtsglieder“ als bedeutsam angesehen worden seien. ‚Geschlecht‘ sei nun im Sinne zweier Alternativen – ‚weiblich‘, ‚männlich‘ – beschrieben worden, die Einteilung von Hermaphroditen sei an der Ansicht äußerer Genitalien – insbesondere „der Ruthe“ bzw. dem Glied für den Mann, der Scheide für die Frau – orientiert gewesen. Hermaphroditen seien nun nicht mehr als Monstren angesehen und häufig getötet worden, vielmehr sei versucht worden, an Hand dieser Merkmale das ‚vorherrschende‘, ‚eigentliche‘, ‚wahre‘ Geschlecht – ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ – zu lesen. Ab etwa dem 18. Jahrhundert sei dann insbesondere der Uterus als das die Frau kennzeichnende Merkmal hinzugetreten; dieser sei bei der Einordnung von Hermaphroditen bedeutsamer geworden. Später seien weitere Merkmale hinzugekommen, kennzeichnend für sie sei es, dass nun im Körperinneren, zunächst durch genaues Betasten, später auch durch weitere eingreifende Maßnahmen, das Geschlecht untersucht und erkannt worden sei.

Deutet sich hier durch die Betrachtung der sich wandelnden Bedeutung des Begriffes ‚Geschlecht‘ eine Begriffsgeschichte an, so wird diese nicht vertieft. Es ist mittlerweile verschiedentlich beschrieben worden, dass der Begriff ‚Geschlecht‘ historisch sehr lange genealogischen Beschreibungen diente (vgl. u. a. Ute Frevert: „Mann und Weib und Weib und Mann“. Geschlechterdifferenzen in der Moderne. München: Beck Verlag 1995, S. 13–60, an deren Arbeit sich berechtigte, sehr kritische Betrachtungen anschlossen). Es wurde lange Zeit unter dem Begriff ‚Geschlecht‘ das Menschengeschlecht, das Adelsgeschlecht gefasst, geometrische Darstellungen in der Mathematik wurden mit dem Begriff Geschlecht belegt. Etwa im 18. Jahrhundert wurde der Begriff ‚Geschlecht‘ zunehmend um Betrachtungen zu ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ und auch explizit mit Beschreibungen körperlicher Merkmale ergänzt. Hierzu merkt Schochow an, dass damit die Wortbedeutung des lateinischen Begriffes sexus in den Begriff ‚Geschlecht‘ eingegangen sei. Allerdings vertieft Schochow diese Begriffsgeschichte nicht, wie eigentlich nach dem Untertitel seines Buches zu erwarten wäre, auch Verweise auf die entsprechende Sekundärliteratur sucht man vergebens. Vielmehr legt er für seine Untersuchungen zum 15. und 16. Jahrhundert die Betonung auf den Begriff ‚Geschlecht‘ – nicht auf sexus – und fokussiert für die nachfolgenden Zeitspannen die Bezeichnungen ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ (und hier insbesondere medizinische körperliche Beschreibungen, Prüfungen und Behandlungen von Hermaphroditen), statt auch hier dann für andere Beschreibungen, die unter dem Begriff ‚Geschlecht‘ getroffen wurden, offen zu sein.

Hieraus erwächst ein Problem, das die gesamte Arbeit formt. Daraus dass – wie Schochow zu Recht feststellt – der Begriff ‚Geschlecht‘ lange Zeit kaum im Zusammenhang mit körperlichen Beschreibungen im Sinne von ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ verwendet wurde, was sich etwa in der Übergangszeit vom 16. zum 17. Jahrhundert änderte, leitet er ab, dass es zuvor solche körperlichen Beschreibungen nicht oder nur selten gegeben habe. Das ist nicht korrekt – nur sind sie eben nicht mit dem Begriff ‚Geschlecht‘ verknüpft, sondern mit dem Begriff sexus. So finden sich unter sexus auch deutlich vor dem 17. Jahrhundert vielfach solche Schriften, die sich u. a. den „Zeugungs-“ und „Geburtsgliedern“ und dem „Uterus“ zuwandten – jenen Merkmalen, die für spätere Zeiten von Schochow als bedeutsam beschrieben werden. In der Antike finden sich bei Aristoteles und Galenos entsprechende Betrachtungen, Soranos veröffentlichte eigens eine „Gynäkologie“; unter den hippokratischen Schriften finden sich einige, die explizit Krankheiten von Frauen beschreiben und diese teilweise mit einer „wandernden Gebärmutter“ in Verbindung bringen; analoge Schriften zu Krankheiten explizit von Männern finden sich hingegen nicht. Unter anderem auch in den für das arabische und lateinische Mittelalter sowie nachfolgend so bedeutsamen Arbeiten Ibn Sinas (latinisiert: Avicenna) finden sich explizite Betrachtungen zu einem ‚weiblichen‘ und einem ‚männlichen‘ Genitaltrakt, u. a. einem „Uterus“ (vgl. u. a. Eberhard Kirsch: Die Sexualbiologie bei Avicenna. Eine medizinhistorische Studie auf der Basis des lateinischen Canon der Medizin. München: Schubert Verlag 1964). In diesem Sinne wäre die Unterschiedlichkeit solcher Beschreibungen herauszustellen und wäre jeweils ihre – gewichtige oder marginale – Bedeutung in der Gesellschaft zu diskutieren.

Materialreiche Darstellung versus Materialmangel

Aus der nicht klaren Aussage, ob nun eine Begriffsgeschichte für den Begriff ‚Geschlecht‘ oder eine Herkunftsgeschichte (binärer) geschlechtlicher, und hier insbesondere körperlicher, Zuschreibungen dargestellt wird, erwächst ein Problem für die gesamte Arbeit.

Einerseits ist das Material zu einigen medizinischen (und juristischen) Auseinandersetzungen bei der körperlichen Geschlechtsbestimmung von Menschen ab dem 17. Jahrhundert sehr eindrucksvoll; es werden Auseinandersetzungen, Debatten sehr schön deutlich gemacht, es wird umfassend aus schwer zugänglichem Material zitiert etc. (das gilt auch für den genealogischen Geschlechtsbegriff vor dem 17. Jahrhundert). Andererseits vermisst man diesen Materialreichtum gerade für medizinische körperliche Beschreibungen zu ‚weiblich‘, ‚männlich‘, ‚hermaphroditisch‘ vor dem 17. Jahrhundert.

Auch wirkt gerade bei den frühen Betrachtungen die Materialauswahl selektiv und wird nicht hinreichend begründet: So führt Schochow prominent Paracelsus an und setzt von dessen Ausführungen die Geschlechterauffassungen späterer Zeiten ab. Paracelsus und seine Geschlechterbetrachtungen waren sicherlich Bestandteil einer Diskursformation, allerdings auch gerade deshalb, weil er andere Wege beschritt als in der herrschenden medizinischen Lehrmeinung üblich. Hierfür wurde er in seiner Zeit vielfach angefeindet. Insofern sind spezifische und ausführliche Betrachtungen zu ihm höchst interessant, aber sie wären mit weiteren Auffassungen der selben Zeit in Beziehung zu setzen. So könnte deutlicher werden, dass Auffassungen umstritten waren – u. a. bei der Temperamentenlehre, bei der einige Gelehrte der Zeit Unterschiede zwischen ‚weiblichem‘ und ‚männlichem‘ Geschlecht beschrieben, Paracelsus – so Schochow (vgl. S. 39 f.) – hier indes keine Unterscheidung nach Geschlecht traf.

„Ein-Geschlechter-Modell“ versus „Zwei-Geschlechter-Modell“, weitere Anmerkungen

Dadurch dass Schochow sexus und Beschreibungen unter diesem Begriff im Sinne ‚weiblich‘, ‚männlich‘, ‚hermaphroditisch‘ bis ins 17. Jahrhundert nicht beachtet, kreiert er sich den Bruch selbst, den er dann später identifiziert. Er stellt – im Anschluss an Thomas Laqueur – fest, dass ab einem gewissen Zeitpunkt – Laqueur: 18. Jahrhundert; Schochow (in Kritik an Laqueur): 17. Jahrhundert – Körper häufig und deutlich in ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ unterschieden wurden, dass Organe erkannt wurden, die ‚Frauen‘ und ‚Männer‘ voneinander unterschieden. Laqueurs These wurde bereits verschiedentlich grundlegend kritisiert. Bedeutsamer ist es indes, dass Schochow womöglich bei einer eindeutigeren Entscheidung für ein methodisches Vorgehen – entweder in Richtung einer Begriffsgeschichte ‚Geschlecht‘ oder in Richtung Herkunftsgeschichte (binärer) geschlechtlicher Unterscheidungen – ggf. zu anderen Schlüssen gekommen wäre.

Auch bezüglich der These der Wahlfreiheit des Geschlechts für Hermaphroditen bis ins 18., teils bis ins 19. Jahrhundert sei hier Kurzes angemerkt. Schochow hebt diese Wahlfreiheit – im Anschluss u. a. an Michel Foucault (Herculine Barbin, Michel Foucault: Über Hermaphrodismus: Der Fall Barbin. Hg. von Wolfgang Schäffner [1978]. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag 1998) und gegen die Einwände von Lorraine Daston und Katherine Park (Lorraine Daston, Katherine Park: Hermaphrodites in Renaissance France. In: Critical Matrix 1 (5), 1985, S. 1–19) – hervor, mit der Begründung, dass erst wenn Rechte Dritter betroffen waren, ggf. das Geschlecht eines Hermaphroditen genauer zu untersuchen war. Ansonsten konnten solche Menschen unerkannt und/oder unbehelligt leben (vgl. S. 154 f.). Das ist insoweit nachvollziehbar. Allerdings hier von einer Wahlfreiheit zu schreiben, verkehrt einerseits die zwei Geschlechter unterscheidende Geschlechterordnung. Die Unterscheidung wurde an Hand verschiedener Merkmale getroffen, Kinder getauft und aufgezogen; den Merkmalen, die – historisch sich verändernd – gesellschaftlich Relevanz hatten, und wie diese und weitere Merkmale in Familien und im sozialen Umfeld konkret Menschen betrafen, gilt es nachzugehen. Andererseits berührt es nicht die Kritik Dastons und Parks: In juristischen und medizinischen Betrachtungen gab es erst nachgeordnet und in wenigen Fällen Wahlfreiheit; in rechtlichen Regelungen der Zeit sollte zunächst das vorherrschende Geschlecht (‚weiblich‘ oder ‚männlich‘) durch Mediziner (teilweise auch durch Hebammen) bestimmt werden, nur in den Fällen, in denen die Sachverständigen zu keinem Urteil gelangten, war eine Wahlfreiheit vorgesehen.

Die Beschreibung, dass Hermaphroditen bis ins 16. Jahrhundert, wie es bei Schochow erscheint, in der Regel der Tod bei gerichtlichen Verurteilungen drohte (vgl. S. 99), ist so nicht korrekt, wäre weit zu differenzieren. Auch begründet Schochow nicht schlüssig, warum er hiervon gerade den „Fall Marie/Marin le Marcis“ absetzen will (vgl. S.90 ff.), wurde „Marie/Marin le Marcis“ doch nur durch die Diagnose Jacques Duvals vor dem Tode bewahrt.

Nicht korrekt ist die Kritik an Ulrike Klöppels Betrachtungen über operative medizinische Behandlungen bei geschlechtlicher Uneindeutigkeit. Zu Recht regt Schochow an, dass auch operative Behandlungen/Zuweisungen von Hermaphroditen für das Ende des 18. und den Anfang des 19. Jahrhundert zu untersuchen seien (vgl. S. 244, 263). Allerdings hatte Klöppel operative Behandlungen/Zuweisungen von Hermaphroditen in ihren Arbeiten und Vorträgen – soweit ich sie kenne – für die genannte Zeit gar nicht ausgeschlossen. Ihre Aussage über die mehr oder weniger häufigen, erst im 19. Jahrhundert einsetzenden operativen Maßnahmen zur Behandlung/Zuweisung von Hermaphroditen beschränkte sich auf Operationen im Säuglings- und Kindesalter, zudem im deutschsprachigen Raum. Es sollte genau geschaut werden, ob, in welcher Intensität und mit welchen Begründungen solche Maßnahmen im Säuglings- und Kindesalter ggf. doch stattfanden – erste Anhaltspunkte hierfür gibt es –, aber hierfür legt Schochow kein Material vor; seine Kritik ist inkorrekt.

Sehr schön und besonders positiv hervorzuheben ist dagegen der Epilog von Schochows Buch, weil er Betrachtungen enthält, die selten in diesem Kontext vorgenommen werden. In diesem stellt Schochow u. a. die unterschiedlichen miteinander konkurrierenden wissenschaftlichen Positionen zum Ursprung der Genitalien in der Embryonalentwicklung dar. Er führt Protagonisten der unterschiedlichen Theorien – einer neutralen Embryonalanlage und einer hermaphroditischen (doppel-geschlechtlichen, weiblichen-und-männlichen) Embryonalanlage – an und führt aus, wie diese Ansichten in der Folge Verbreitung erlangt haben und auch bedeutsam für die Klassifikation von Hermaphroditen wurden.

Hilfreich wäre es allerdings gewesen, an diesen sehr lesenswerten Epilog zusammenfassende Schlussfolgerungen anzuschließen. Schochow vergibt damit die Chance, seine einzelnen Ausführungen am Ende noch einmal miteinander zu verknüpfen.

Fazit:

Trotz der auch deutlich kritischen Anmerkungen sollte die Arbeit von Schochow für weitere Untersuchungen herangezogen werden, da sie einige Ideen und Leseweisen, teilweise ausführlich mit Beispielen unterlegt, in die Diskussion bringt und so unbedingt Anregungen für nachfolgende Forschungsarbeiten bietet. Auch wird gerade für die Beschreibungen der Zeit ab dem 17. Jahrhundert deutlich, dass in der Medizin zwischen verschiedenen Auffassungen verhandelt wurde, dass also Diskussionen stattfanden.

URN urn:nbn:de:0114-qn111122

Heinz-Jürgen Voß

Universität Bremen

Promotion an der Universität Bremen

Homepage: http://www.heinzjuergenvoss.de

E-Mail: voss_heinz@yahoo.de

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