Asylrecht in Deutschland verstärkt Traumatisierungen

Rezension von Heinz-Jürgen Voß

Gesa Anne Busche:

Über-Leben nach Folter und Flucht.

Resilienz kurdischer Frauen in Deutschland.

Bielefeld: transcript Verlag 2013.

268 Seiten, ISBN 978-3-8376-2296-6, € 29,80

Abstract: Die Asylbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland sind für Menschen, die vor Verfolgung und Folter fliehen mussten, problematisch und teilweise lebensbedrohlich. Traumatisierungen werden nicht oder unzureichend behandelt und durch die Asylbedingungen häufig noch verstärkt. Gesa Anne Busche befragte vier kurdische Frauen, die vor Verfolgung und Folter in der Türkei geflohen sind und in der Bundesrepublik Asyl suchten. Sie gewährt mit ihrem Buch einen Zugang, der jedoch fundierter und näher an der Perspektive der interviewten Frauen hätte sein müssen. Ihre eigenen Vorannahmen hätten im Forschungsprozess aktiv und unter anderem auf Grundlage von Arbeiten von Frauen of Color reflektiert werden können – dass das nicht geschehen ist, schmälert den Ertrag des Buches deutlich.

Mit dem Buch Über-Leben nach Folter und Flucht: Resilienz kurdischer Frauen in Deutschland wendet sich Gesa Anne Busche, Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten, einem seit zwei Jahrzehnten in Deutschland akut zugespitzten Thema zu: 1993 wurde das Asylrecht mit der ‚Drittstaatenregelung‘ faktisch abgeschafft, Asyl wird nur noch in zwei Prozent der Fälle gewährt (S. 85, 88), die Lebensbedingungen der geflohenen Menschen sind in der Bundesrepublik unerträglich, was aktuell zu entsprechenden Protesten führt.

Gleichzeitig werden unter dem Deckmantel ‚Terrorismusbekämpfung‘ in westlichen Staaten Grundrechte eingeschränkt und Folter begangen. Zwar ist populär dabei oft ausschließlich Guantanamo im Blick, in dem Menschen ohne juristischen Prozess oft seit mehr als einem Jahrzehnt eingesperrt sind, aber es werden die entsprechenden Voraussetzungen aktuell auch direkt in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, unter anderem mit einer neuen ‚Militärgerichtsbarkeit‘, die deutsche Soldat_innen einem Zugriff durch die allgemeine Gerichtsbarkeit entzieht und damit sowohl Strafverfolgung gegen Soldat_innen vereitelt als auch ihnen gleichzeitig den Schutz einer pluralen rein zivilen Gerichtsbarkeit vorenthält. Auch Busche merkt an: „Folter ist kein Residuum aus anderen, vergangenen, grausameren Zeiten.“ Sie „kann […] eine Fortsetzung, ein radikaler Teil der (modernen) westlichen Gesellschaft sein.“ (S. 48)

Die mittlerweile für Flüchtlinge – besser: geflohene Menschen – unzumutbaren deutschen Zustände wurden in einem britischen Prozess über das Asyl eines irakischen Kurden deutlich. Nachdem ihm in der Bundesrepublik Asyl verwehrt wurde, floh er nach Großbritannien. Trotz ‚Drittstaatenregelung‘ wurde ihm dort Asyl gewährt: Er konnte „bewirken, dass er als Folterüberlebender und Traumatisierter nicht nach Deutschland zurückgeschoben wurde, da er in Deutschland weder Anspruch auf eine adäquate psychotherapeutische Behandlung gehabt hätte und die Lebensbedingungen als Geduldeter für Traumatisierte nicht förderlich, sogar krankheitsfördernd seien.“ (S. 97)

Überblick über den Band

Über-Leben nach Folter und Flucht stellt die gekürzte Doktorarbeit von Gesa Anne Busche dar, die 2012 an der Universität Jena verteidigt wurde. Zentral sind Interviews mit vier kurdischen Frauen, die vor Verfolgung – und explizit auch Folter – aus der Türkei geflohen sind und seit den 1990er Jahren in der Bundesrepublik leben. Die Autorin wendet sich dem persönlichen Umgang der Frauen mit den Foltererlebnissen, den sich anschließenden Fluchterlebnissen und ihren Lebensbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zu. Dabei ist es Busche ein Anliegen, die Interviewten in ihrem eigenen Umgang wahrzunehmen und sie nicht – wie oft und zudem voyeuristisch – als bloße Opfer zu präsentieren. Entsprechend setzt die Autorin ein Kapitel zu Resilienz, also zu individueller Krisenbewältigung und sozialer Unterstützung, an den Anfang des Buches (bis S. 46). Dann wendet sie sich theoretisch den Auswirkungen von Folter zu (S. 47–59) und stellt die Situation für Kurd_innen in der Türkei (S. 61–79) und für geflohene Menschen in der Bundesrepublik Deutschland (S. 79–98) dar. Im sich anschließenden Hauptteil fokussiert Busche auf Basis der Grounded Theory als Forschungsdesign und der Objektiven Hermeneutik als Methode der Datenauswertung (die Methoden werden in der Buchausgabe nur kurz vorgestellt) die Beschreibungen der interviewten Frauen und wendet sich – aus den Erzählungen heraus – auch den Familienverhältnissen der Großeltern- und Elterngeneration zu. Mit Abschlusserläuterungen (S. 207–243) und kurzen Empfehlungen (S. 245–251) schließt der Band.

Verfolgung der Kurd_innen in der Türkei

Die Verfolgung in der Türkei war der Fluchtgrund der kurdischen Frauen. In ihrem theoretischen Teil stellt Busche kurz – insbesondere auf Basis von http://www.kurdmania.org – die Geschichte der Verfolgung dar, die insbesondere mit dem ‚Nation-Werden‘ der Türkei im modernen europäischen Verständnis und den daran anknüpfenden Ein- und Ausschlüssen in ‚Staat‘ und ‚Volk‘ verbunden ist (vgl. zu den Mechanismen der Ein- und Ausschlüsse in ‚Staat‘ und ‚Volk‘ ausführlich Balibar & Wallerstein, 1990). Kurd_innen waren und sind massiven Verfolgungen in der Türkei ausgesetzt, wobei auch Folterung und Ermordung zentrale Rollen spielten und spielen. Das Ziel der türkischen Regierung richtete sich insbesondere auf die Assimilation der Kurd_innen, auf die Zerstörung von kurdischen Kulturstätten und die Zerschlagung von kurdischem, sozialistischem Widerstand. Diese Ziele bestehen noch immer – jetzt etwas vernebelt (und mit dem Versuch, sie so international zu legitimieren) – unter dem Stichwort der ‚Terrorismusbekämpfung‘. Entsprechende Anti-Terror-Gesetze wurden in der Türkei im Jahr 2006 erlassen. Nach wie vor finden Folterungen statt: „Die Zahl der Misshandlungen und Folterungen in Polizeihaft haben in den letzten Jahren abgenommen. Wenn gefoltert wird, findet dies häufiger außerhalb offizieller Haftorte statt, z. B. bei Demonstrationen, auf offener Straße, im eigenen Haus, in Gefängnissen und bei Gefangenentransporten. Trotz der offiziellen ‚Null-Toleranz-gegenüber-Folter‘ Politik wurden in den Jahren 2006 und 2007 über 4000 Klagen wegen Folterungen eingereicht. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.“ (S. 79)

Die von Busche befragten Frauen berichten von den Folterungen, die sie selbst und Familienangehörige erleben mussten. Eine der Interviewten gibt an: „Später kamen die Uniformierten wieder und haben mich auf die Polizeistation mitgenommen. Und dort wurde ich geschlagen, gedemütigt und misshandelt. Ich sollte mich ausziehen, sie wollten mich vergewaltigen. Als ich mich wehrte, brachten sie plötzlich meinen Mann dazu. Ich wusste nicht, dass sie ihn auch abgeholt hatten. Er sollte dafür sorgen, dass ich mich ihnen fügte. Als das nicht funktionierte, wurde ich wieder geschlagen, an den Haaren gepackt und gegen die Wand geschleudert, so dass die Nase blutete. Aufgehört haben sie erst, als sie meinem Mann die Augen verbanden und mit den Worten: ‚Dann erschießen wir ihn!‘ wegbrachten.“ (S. 179) Eine andere der Interviewten berichtet, wie ihr Bruder gefoltert wurde – und ihm auch gedroht wurde, dass sie, seine Schwester, vergewaltigt werden würde, wenn er nicht entsprechend aussagte. (S. 153 f.)

Geflohen in die Bundesrepublik Deutschland

Aber auch in der Bundesrepublik waren die Frauen mit gesellschaftlichen Zuständen konfrontiert, die sie in ausweglose Situationen brachten. Diese ergaben sich im Zusammenhang mit angedrohter Abschiebung (S. 122) – und das sogar bei einer Frau, die in der Bundesrepublik als Kind von Gastarbeiter_innen geboren, aber bei der kurdischen Großmutter in der Türkei aufgewachsen war (S. 129 f.). Eine andere Frau leistete Widerstand gegen die Aufforderung der Ausländerbehörde, dass sie und ihre Familie in eine Sammelunterkunft für Flüchtlinge umziehen sollten (S. 156).

Menschen, die vor Verfolgung und Folter geflohen waren, sahen sich auch in der Bundesrepublik mit einer Situation konfrontiert, die eine weitere psychische Belastung darstellte. In der Traumaforschung werden diese Erfahrungen von fortgesetztem Ausschluss und stetem Rechtfertigungsdruck als Belastungsfaktoren beschrieben, die eine Verarbeitung der Verfolgung und Folter erschweren, die Traumatisierung gar noch verstärken. Hierauf weist Busche wiederholt hin und fordert auch in ihren Empfehlungen, dass geflohene Menschen die notwendige und auch medizinische Unterstützung erhalten, die zur Bewältigung der schrecklichen Erlebnisse erforderlich ist. Bislang ist diese Unterstützung nicht gegeben, wie auch das eingangs angeführte britische Gerichtsurteil zeigte. Das Asylbewerberleistungsgesetz verhindert in vielen Fällen eine wirksame medizinische Behandlung von geflohenen Menschen – Empfehlungen, wie medizinisch dennoch geholfen werden kann, hat die Ärztekammer Hamburg (2013) erarbeitet.

Busche weist darauf hin, dass sich seit 1993 die Asylbedingungen in der Bundesrepublik erheblich verschlechtert haben (S. 86 ff.). Diese Verschlechterungen waren vorbereitet und geschahen zu einer Zeit, in der in der gesamten Bundesrepublik Pogrome gegen Migrant_innen und People of Color (PoC) verübt wurden. Seit 1981 – noch unter der sozialliberalen Koalition und fortgesetzt durch die CDU/CSU-FDP-Koalition – wurde das Asylrecht immer weiter eingeschränkt. Und vor dem Hintergrund der Pogrome der beginnenden 1990er Jahre folgerte der damalige Bundesinnenminister Rudolf Seiters: „Die Übergriffe haben gezeigt, dass die jetzige Gesetzeslage nicht ausreicht. Dem Hauptproblem, dem unkontrollierbaren Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen vor allem aus Osteuropa, kann nur mit einer Verschärfung des Gesetzes begegnet werden.“ (zitiert nach: Fischer, 2007, S. 312) Seiters wandte sich also nicht etwa gegen die Pogrome der weißen Mehrheitsdeutschen, sondern nutzte sie zur Verschärfung des Asylrechts.

Das Buch im Kontext bisheriger Forschungsarbeiten

Gesa Anne Busche merkt an zahlreichen Stellen kritisch an, dass bislang zu wenig publizierte Arbeiten zum Themenfeld vorlägen. Einerseits ist das korrekt und ist die Situation von verfolgten und gefolterten Menschen, die geflohen und die im ‚Exilland‘ mit weiteren Zumutungen konfrontiert sind, zu selten Ziel wissenschaftlichen Interesses, das sich gleichzeitig auch auf die Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Menschen richtet. Andererseits sprechen diese Menschen auch selbst und gibt es mittlerweile ausreichend – zudem auch wissenschaftlich sehr fundiertes – Material von Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationshintergrund, die in der Bundesrepublik leben. Diese Arbeiten berücksichtigt die Autorin nicht. So rezipiert sie die Publikationen der seit den 1980er Jahren aufgekommenen Schwarzen deutschen Frauenbewegung nicht, und auch von Wissenschaftler_innen of Color kommen nur wenige zu Wort. Beispielsweise stützt sich die Autorin für die Einordnung der Geschlechterverhältnisse in kurdischen Familien fast ausschließlich auf die Arbeiten von Karl Kaser. Beiträge von kurdischen und türkischen Frauen oder deutschen Frauen mit kurdischem oder türkischem Migrationshintergrund zieht sie hingegen nicht heran. Empfehlenswert ist hier etwa der Beitrag von Neval Gültekin „Migration und Gewalt“ in dem bereits 1985 erschienenen Band Sind wir uns denn so fremd? (vgl. Arbeitsgruppe Frauenkongreß, 1985); in diesem findet sich auch bereits eine ausführliche Literaturliste.

Unbedingt wäre für die weitere Forschungsarbeit Literatur zur Situation kurdischer Frauen in der Türkei – dabei explizit feministische Perspektiven von kurdisch- und türkeistämmigen Frauen selbst – und zur Situation von kurdisch- und türkeistämmigen Frauen in der Bundesrepublik heranzuziehen. Gute Impulse bieten hier die Aufsätze von Gülşen Aktaş „‚Türkische Frauen sind wie Schatten‘. Leben und Arbeiten im Frauenhaus“ sowie „Besse K. – von Abschiebung bedroht“ in dem sehr guten Sammelband Entfernte Verbindungen – Rassismus, Antisemitismus, Klassenunterdrückung (vgl. Hügel, Lange, Ayim, Aktaş & Schultz, 1993).

Kritisches Fazit

Die raschen eigenen Bewertungen, die die Autorin vornimmt, lassen ein Gespür für unterschiedliche Lebensentwürfe vermissen. So interpretiert Busche etwa kurdische Familienverhältnisse in der Türkei per se als patriarchal, nimmt hingegen an anderer Stelle – etwa bei deutschstämmigen Familien in der Bundesrepublik – solche Unterdrückung von Frauen nicht wahr bzw. sieht nur ein „leichtes Patriarchat“ (S. 107) vorliegen. Wichtiges Indiz für vorherrschendes Patriarchat und „traditionelle Rollenverteilung“ ist für Busche dabei eine hohe Kinderzahl. So kommt die Autorin ersichtlich in Erklärungsnot, wenn sie bei einer ihrer Interviewpartnerinnen mit einem hohen Bildungsgrad – den ihr die Eltern zukommen ließen und den sie sich bei der Ausbildung zur Lehrerin selbst erarbeitete – eine große Geschwisterzahl feststellt: „Wider Erwarten hatte [sie] sechs“ (S. 135). Hingegen hält Busche es für völlig normal, dass einer kurdischstämmigen Frau bei der Heirat eines deutschstämmigen Mannes „ein direkter Sprung in die ‚Mitte der Gesellschaft‘“ gelinge, der ihr „vielfältige und außergewöhnliche Handlungsmöglichkeiten“ beschere (S. 107) – welche patriarchale Erwartung dieser Aussage zu Grunde liegt, entgeht der Autorin scheinbar. Dass der deutschstämmige Mann lediglich ein Geschwister hat, erklärt Busche somit als „erwartungsgemäß“ (ebd.), offensichtlich weil sie auf Grund der deutschen Herkunft ein „leichtes Patriarchat“ annimmt. Ein i-Tüpfelchen sind Gleichsetzungen der Autorin, wenn sie es beispielsweise begrifflich mit den Fluchterfahrungen ihrer Interviewpartnerinnen ineins setzt, dass die Familie des deutschstämmigen Mannes nach dem Zweiten Weltkrieg von Dresden nach Bielefeld „geflohen“ (!) ist (S. 106).

Problematisch ist es gerade in einer solchen interviewbasierten Arbeit, dass die Autorin die für kurdische und türkische Namen üblichen Sonderzeichen nicht nutzt – leider noch nicht auf Computer-Tastaturen standardisiert vorhanden, finden sie sich in den Sonderzeichen. Das ist keine Banalität, weil das Anerkennen von Namen auch deutlich macht, dass Menschen mit ihren Positionen ernstgenommen werden. Das gilt auch inhaltlich: So ist es zu kritisieren, dass eine Aussage einer Interviewpartnerin recht lapidar in Zweifel gezogen wird – „Noch ist ungewiss, ob sie tatsächlich vom Balkon gesprungen ist und fliehen konnte. Vom Balkon zu springen und sich die Füße zu brechen, hätte bedeutet, dass sie nicht weit gekommen wäre.“ (S. 122) Weniger Vorannahmen und aus dem eigenen Erleben übertragene ‚Selbstverständlichkeiten‘ und dafür mehr Sensibilität, Belege und Tiefgang wären so an zahlreichen Stellen wünschenswert gewesen.

Literatur

Arbeitsgruppe Frauenkongreß (Hrsg.). (1985). Sind wir uns denn so fremd? Ausländische und deutsche Frauen im Gespräch. Berlin: sub rosa frauenverlag.

Ärztekammer Hamburg. (2013). Menschen in Not helfen. Behandlung von Patientinnen und Patienten ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Abgerufen am 29.04.2013 von http://www.aerztekammer-hamburg.de/aerzte/menschen_in_not_helfen_Apr2013_Web.pdf.

Balibar, Etienne & Wallerstein, Immanuel. (1990). Rasse, Klasse, Nation. Ambivalente Identitäten. Hamburg: Argument.

Fischer, Simone. (2007). Lesbisch-feministischer Rassismus und Antirassismus in den 90er Jahren. In Gabriele Dennert, Christiane Leidinger & Franziska Rauchut (Hrsg.): In Bewegung bleiben – 100 Jahre Politik, Kultur und Geschichte von Lesben (S. 310–316). Berlin: Querverlag.

Hügel, Ilka, Lange, Chris, Ayim, May, Aktaş, Gülşen & Schultz, Dagmar (Hrsg.). 1993. Entfernte Verbindungen – Rassismus, Antisemitismus, Klassenunterdrückung. Berlin: Orlanda Frauenverlag.

Dr. Heinz-Jürgen Voß

Dipl. Biol., Dr. phil., forscht und publiziert zu Themen der Biologie- und Medizingeschichte und -ethik

Homepage: http://www.heinzjuergenvoss.de

E-Mail: voss_heinz@yahoo.de

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