Männer und Frauen sind nicht gleich. Über Geschlechterstereotype in juristischen Verfahren
DOI:
https://doi.org/10.14766/258Schlagworte:
Medien, Nationalsozialismus, Recht, Rollen, Geschlecht, GenderAbstract
Weibliche und männliche Angeklagte wurden in den NS-Prozessen nach 1945 nicht gleich behandelt. In den Aufsätzen des von Ulrike Weckel und Edgar Wolfrum herausgegebenen Sammelbandes ‚Bestien‘ und ‚Befehlsempfänger‘. Frauen und Männer in NS-Prozessen nach 1945 werden der unmittelbar nach der Kapitulation Deutschlands von den Alliierten initiierte Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, die Verfahren gegen SS-Aufseherinnen sowie die Hochverratsprozesse in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus analysiert. Daneben ist die Berichterstattung über den Nürnberger Prozess als einem „medialen Großereignis“ ebenso Gegenstand der Untersuchung wie die Fernsehberichterstattung über das in den 1970er Jahren geführte Majdanek-Verfahren gegen SS-Aufseher und -Aufseherinnen. Die Autorinnen fragen, ob und welche Geschlechterstereotype Rechtsprechung und Berichterstattung geprägt haben, welche Funktionen den dabei formulierten Männer- und Frauenbildern im Kontext der Konstituierung der beiden deutschen Gesellschaften nach 1945 zukamen und wie sie kulturgeschichtlich zu verorten sind. Nach der mittlerweile etablierten Täterinnenforschung rückt ein geschlechtergeschichtlicher Ansatz in das Blickfeld der Forschung zu NS-Prozessen und ihrer Wahrnehmung, der frauen- und männergeschichtliche Studien gleichermaßen anregen kann.Downloads
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