Vormundschaftsrecht als Grundlage politischer Herrschaft

Autor/innen

  • Arne Duncker Universität Hannover, Juristischer Fachbereich, Lehrgebiet Zivilrecht und Rechtsgeschichte

DOI:

https://doi.org/10.14766/449

Schlagworte:

Biografie, Macht, Neuzeit, Recht, Geschlecht, Gender

Abstract

In ihrer beachtlichen und sehr gewissenhaft dokumentierten Arbeit über vormundschaftliche Regentschaften im 16. und 17. Jahrhundert beschreibt Pauline Puppel unter ausführlichem Bezug auf zeitgenössische Literatur und Archivalien sowohl die allgemeine Rechtslage im damaligen Reich als auch die Anwendungsfälle in Hessen, wo zwischen 1500 und 1700 insgesamt viermal eine Landgräfin als Vormünderin des Fürsten zur Regentin ihres Landes wurde. Dies steht exemplarisch für eine bereits in der Frühen Neuzeit mögliche und nicht einmal ganz seltene Form politischer Frauenherrschaft, die bisher oft nicht hinreichend gewürdigt wurde. Puppels Untersuchung ist in zwei Hauptteile gegliedert. Der erste Teil (Das juristische Regelwerk“, S. 34-143) behandelt die zeitgenössischen Rahmenbedingungen der durch Frauen ausgeübten Vormundschaft und Regentschaft. Der zweite Abschnitt („Die Landgräfinnen von Hessen als Regentinnen“, S. 144-307) befasst sich mit der Ausfüllung dieser Regeln durch konkrete Fallbeispiele in Gestalt von Leben und Regentschaft der regierenden Landgräfinnen von Hessen.

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Veröffentlicht

2006-07-13

Ausgabe

Rubrik

Offener Teil