Goethe und die Kindsmörderin
DOI:
https://doi.org/10.14766/375Schlagworte:
Kriminalität, Neuzeit, Recht, Schwangerschaft /Reproduktion, Wissenschaftsgeschichte, Geschlecht, GenderAbstract
Am 28. November 1783 wurde in Weimar die vierundzwanzigjährige Dienstmagd Johanna Catharina Höhn wegen der Tötung ihres neugeborenen Kindes hingerichtet. Maßgeblich beteiligt am Todesurteil war Johann Wolfgang von Goethe als Mitglied des Beratungsgremiums des Herzogs von Weimar Carl Gustav. Äußerst kritisch beurteilt Rüdiger Scholz in seinem Text die Goetherezeption, die bis in die Gegenwart hinein den Schriftsteller idealisiert und Rechtfertigungen für seine Mitwirkung am Schicksal der Johanna Catharina Höhn sucht.Downloads
Veröffentlicht
Ausgabe
Rubrik
Lizenz
Copyright (c) 2005 Ursula KünningDie Autor/innen behalten das Copyright und treten keine exklusiven Nutzungsrechte an querelles-net ab.
Ab 2009 erscheinen alle Beiträge in querelles-net unter einer CC-BY-Lizenz: ab 2009 unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland, ab 2016 unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0. Diese Lizenzen erlauben es anderen, die Arbeit unter Nennung der Autor/innenschaft und der Erstpublikation in dieser Zeitschrift zu verwenden. Es ist keine gesonderte Nachfrage für die durch die Lizenz abgedeckten Nutzungsfälle nötig.
Für vor 2009 in querelles-net erschienene Beiträge ist in der Regel keine Creative-Commons-Lizenz vergeben worden. Sie stehen kostenlos für alle zur Verfügung, aber alle weitergehenden Nutzungen müssen durch die Autor/innen genehmigt werden.
Die Autor/innen werden ermutigt, ihre Beiträge auch an anderen Orten, z.B. in Repositorien, einzustellen.